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Änderungen bei Hartz IV ab 1. August 2016 - Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch machen es Jobcentern zukünftig möglich, beispielsweise Azubis finanziell zu unterstützen. Zudem können die Jobcenter ab jetzt Kunden, die eine Arbeit aufnehmen, bei Bedarf bis zu sechs Monate weiter fördern und unterstützen. Weiterhin bestehen Anzeige- und Bescheinigungspflichten bei Arbeitsunfähigkeit nur noch, wenn sie individuell vereinbart worden sind.

Es ändert sich auch der Regel-Bewilligungszeitraum von Hartz IV-Leistungen von sechs auf zwölf Monate. Personen, die aufstockend zum Arbeitslosengeld Hartz IV-Leistungen beziehen, werden ab Januar 2017 von den Arbeitsagenturen vermittlerisch betreut. Die Änderungen sollen den Mitarbeitern in den Jobcentern größere zeitliche Spielräume für die Integration von Langzeitarbeitslosen verschaffen. Der Bundesrat hat am 08.Juli 2016 diese und weitere Vereinfachungen im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ zurück. Der überwiegende Teil tritt ab dem 01. August in Kraft, einige Vorschriften werden ab dem ersten Januar 2017 wirksam.

Mit rund 100.000 Eintritten in Fördermaßnahmen innerhalb von drei Jahren kann das Programm „Ausbildung wird was - Spätstarter gesucht“ eine positive Bilanz ziehen. Die gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Verwaltungsrates der BA wird deshalb unter neuem Namen und mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt. Im Programm „Spätstarter gesucht“ wurden junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung angesprochen. Ziel war und ist es, sie für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung bleiben auch weiterhin im Fokus der Unterstützung von Jobcentern und Arbeitsagenturen. Ihnen wollen wir helfen, sich durch Weiterbildung eine bessere Voraussetzung für ihr weiteres Erwerbsleben zu erarbeiten. Durch die Digitalisierung und Fachkräfteengpässe ist ein beruflicher Abschluss wichtiger denn je. Daher haben sich BMAS und BA mit Vorstand und Verwaltungsrat darauf verständigt, die Anstrengungen des Programms „Spätstarter“ im Bereich der Aus- und Weiterbildung junger Erwachsener mit verstärktem Engagement und unter dem neuen Namen „Zukunftsstarter“ fortzusetzen. Ziel der Initiative ist, bis Ende 2020 120.000 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Durch die Digitalisierung werden Bildung und lebenslanges Lernen noch mehr zur Voraussetzung, um fit für den Arbeitsmarkt zu sein. Mit der Initiative „Zukunftsstarter“ können wir an unsere erfolgreiche Arbeit anknüpfen und in den nächsten Jahren weitere 120.000 geringqualifizierte junge Menschen unterstützen, um eine berufliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Auf dem Weg dorthin bieten wir bessere und intensivere Unterstützung an. So fördern wir mit dem heute in Kraft getretenen „Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz“ auch die Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen und wir setzen neue Anreize, Qualifizierungen erfolgreich abzuschließen. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Weiterbildungsoffensive.“ Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit: "Wir wollen auch künftig junge Erwachsene, die die Chance einer Ausbildung verpasst haben, für eine abschlussorientierte Qualifizierung begeistern. Für Betriebe bietet die Zukunftsstarter-Initiative eine gute Gelegenheit, Fachkräfte zu gewinnen. Viele Arbeitgeber haben als Weg zur erfolgreichen Rekrutierung von Fachkräften für sich entdeckt: weg von der Bestenauslese, hin zur Geeignetensuche. Gerade bei diesen jungen Erwachsenen finden sich Menschen, die ihre neue Chance anpacken und nicht zuletzt aus dieser Motivation und Überzeugung heraus für eine Tätigkeit die Idealbesetzung sind.“ Detlef Scheele, Vorstand Arbeitsmarkt der BA: „Wir wissen, dass Geringqualifizierte viermal häufiger arbeitslos sind als beruflich Qualifizierte. Diese Werte sind seit Jahren stabil. Die Frage der Investition in Bildung wird in den kommenden Jahren weiterhin ganz oben auf der Agenda stehen. Natürlich erfordert es Geduld und Durchhaltevermögen von einem 32-jährigen, wenn er neben einem 16-jährigen auf der Schulbank sitzt und seinen Berufsabschluss nachholt. Aber es lohnt sich. Vor ihm liegen noch viele Berufsjahre. Erfolgreich werden wir dann sein, wenn alle beteiligten Akteure eng zusammenarbeiten: Bund, Länder, Kommunen, Tarifpartner, Weiterbildungsanbieter und Arbeitgeber.“ Zum 1. August tritt das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) in Kraft. Die Weiterentwicklung der Initiative „Spätstarter“ zu „Zukunftsstarter“ unterstützt die Idee des Gesetzes. Neue Fördermöglichkeiten durch das AWStG tragen dazu bei, dass bisherige Hemmnisse, die einer Weiterbildung im Weg standen, abgebaut werden. So sollen etwa Weiterbildungsprämien das Durchhaltevermögen und die Motivation von jungen Erwachsenen steigern, eine längerfristige Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich zu Ende zu bringen. Prämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen honorieren Erfolge und fördern Motivation und Durchhaltewillen. Außerdem können durch das AWStG auch Grundkompetenzen von Menschen mit geringen Qualifikationen gefördert werden.