Die im September 2022 erlassene Anordnung einer Treuhandverwaltung nach dem Energiesicherungsgesetz über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die Rosneft Refining and Marketing GmbH (RNRM) in Berlin ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war.
Das Landgericht Kleve hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in einem Fall sowie sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und ihn von weiteren Tatvorwürfen freigesprochen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten verworfen.
Urteil vom 8. März 2023 – 6 StR 378/22 - Das Landgericht Göttingen hat den Angeklagten wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung, mehrfacher Körperverletzung im Amt, teilweise in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung und teilweise in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Im Übrigen hat es ihn freigesprochen. Die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil haben die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin H. Revision eingelegt; die Staatsanwaltschaft hat ihr Rechtsmittel auf zwei Taten zum Nachteil der H. beschränkt.
Weiterlesen: Urteil des BGH gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben
Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten Sch., den früheren Oberbürgermeister der Stadt Hannover, im zweiten Rechtsgang wegen Untreue zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt.
Weiterlesen: Beschluss des BGH - Revision des früheren Oberbürgermeisters von Hannover verworfen