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Die für morgen unter dem Motto „Lützerath bleibt“ geplante Großdemo kann weitgehend so stattfinden wie von der Veranstalterin zuletzt geplant. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen heute entschieden. Nach dem Willen der Veranstalterin, der Initiative „Klimagerechtigkeitsbewegung DE“, soll die Demonstration um 10.30 Uhr mit einer Auftaktkundgebung auf der L277 (Heckstraße) nördlich von Keyenberg beginnen und dann über die Borschemicher Straße (L354), den Ortskern Keyenberg und über die L12 zu einer neben dieser Landesstraße gelegenen Fläche nordwestlich von Lützerath führen, wo eine Abschlusskundgebung geplant ist. Diesen Ablauf hat das Polizeipräsidium Aachen untersagt und der Veranstalterin stattdessen einen Alternativstandort für die Auftaktkundgebung zugewiesen, der westlich von Keyenberg liegt.

Beschlüsse vom 12. Januar 2023 - I ZR 222/19 und I ZR 223/19 - Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, und ob ein solcher Verstoß von einem anderen Apotheker mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.

Urteil vom 10. Januar 2023 - 6 StR 133/22 - Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2023 auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Das Landgericht Düsseldorf hat den Angeklagten, einen Facharzt für Innere Medizin, wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Zudem hat es ihm für die Dauer von vier Jahren verboten, als Arzt chirurgische Eingriffe vorzunehmen oder bei solchen zu assistieren, und die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 26.000 € angeordnet. Hiergegen hat sich die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten gerichtet.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2022 die Revision eines früheren Vorstandsvorsitzenden des Oldenburger Energieversorgungsunternehmens EWE AG gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Oldenburg verworfen.

Das Landgericht hat den Angeklagten am 1. April 2022 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat es gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet.