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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Thüringer Landtag nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 - VerfGH 14/18 -, welches die Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission (Härtefallverordnung) betrifft. 

Urteil vom 5. Oktober 2023 - RiZ(R) 1/23 - Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Der Antragsteller beabsichtigt, den Antragsgegner auf der Grundlage von § 31 Nr. 3 des Deutschen Richtergesetzes (im Folgenden: DRiG) in den Ruhestand zu versetzen.

Der Antragsgegner trat am 1. April 1992 in den Justizdienst des Antragstellers ein. Er war seit 1997 bis zum Beginn seiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als gewählter Abgeordneter der Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" (im Folgenden: AfD) am 24. Oktober 2017 als Richter am Landgericht tätig. Nach Beendigung dieser Mitgliedschaft beantragte er die Zurückführung in das frühere Dienstverhältnis. Der Antragsteller übertrug dem Antragsgegner zur Erfüllung dieses Rechtsanspruchs das Amt eines Richters am Amtsgericht.

Urteil vom 27. September 2023 – IV ZR 177/22 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Versicherungsnehmer aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zustehen kann, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist. Dagegen folgt aus Art. 15 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) grundsätzlich kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen.

Urteil vom 5. Oktober 2023 – 6 StR 299/22 - Das Landgericht Hannover hat im zweiten Rechtsgang den Angeklagten Sch., den früheren Oberbürgermeister der Stadt Hannover, wegen Untreue zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt und seinen Büroleiter, den Angeklagten Dr. H., vom Anklagevorwurf der Anstiftung zur Untreue freigesprochen.

Beschluss vom 26. September 2023 - VI ZR 97/22 - Der unter anderem für Ansprüche nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung von Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich des Bestehens eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs der betroffenen Person, deren personenbezogene Daten von dem Verantwortlichen unrechtmäßig durch Weiterleitung offengelegt wurden, bzw. zu der insoweit bestehenden Möglichkeit eines Rückgriffs auf das nationale Recht und zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82