Das Online-Magazin in Brandenburg
Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.
Die Kammer 3 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat heute den Antrag mehrerer Unternehmen des Transdev-Konzerns auf Untersagung der ab dem 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL zurückgewiesen (Aktenzeichen: 3 Ga 3/24). Des Weiteren hat die Kammer 6 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main den Antrag des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. auf Untersagung der ab dem 9. bzw. 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL gegen verschiedene Unternehmen des DB-Konzerns zurückgewiesen (Aktenzeichen: 6 Ga 4/24). Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden den Parteien in Kürze zugestellt.
Urteil vom 6. März 2024 - VIII ZR 363/21 - Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob ein Hotelgast die Rückzahlung des von ihm vorausgezahlten Beherbergungsentgelts verlangen kann, wenn nach der Buchung ein behördliches Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlassen wird, das den gebuchten Zeitraum umfasst.
Weiterlesen: Urteil des BGH - Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie
Urteil vom 8. März 2024 - V ZR 80/23 - Der u.a. für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht deshalb nichtig sind, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Die Frage, ob sich allein daraus ein Beschlussanfechtungsgrund ergibt, ist offengeblieben.
Der u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Hannover 96 Management GmbH gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 4. April 2023 zugelassen. Der Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH wird damit fortgesetzt.
Weiterlesen: Beschluss - Bundesgerichtshof lässt Revision der Hannover 96 Management GmbH zu