Das Geflügelvirus Newcastle, das seit mehreren Monaten im Süden Brandenburgs grassiert, breitet sich weiter aus. Insbesondere die Landkreise Teltow-Fläming, Dahme-Spree, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße sind betroffen. Im ersten Halbjahr 2026 mussten in Brandenburg mehr Geflügel gekeult werden, als in den Geflügelpest-Seuchenzügen der Vorjahre.
Ein Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) vom 29.04.2026 sieht nun landesweit vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Bestände vor. Der Landkreis Havelland hat daraufhin am 30.04.2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 01.05.2026 in Kraft tritt.
Die Maßnahmen beziehen sich auf das gesamte Kreisgebiet und beinhalten u. a. das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben (insbesondere Taubenauflässe). Außerdem sind Halterinnen und Halter von Geflügel verpflichtet, dem Veterinäramt zu melden, wenn innerhalb von 24 Stunden min. drei Tiere (in Betrieben mit bis zu 100 Tieren) oder ein min. Prozent des Bestands (in Betrieben mit mehr als 100 Tieren) versterben.
Der Landkreis Havelland ist bislang nicht vom Newcastle-Geflügelvirus betroffen. Die Maßnahmen haben prophylaktischen Charakter und dienen dem Schutz der Bestände.
Weitere Details zu den geltenden Regelungen sind der Allgemeinverfügung 02/2026 zu entnehmen, die im Amtsblatt 15/2026 veröffentlicht ist.



