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Urteil vom 3. August 2023 – III ZR 54/22 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers haftet, die durch befristet und abgestuft angeordnete Veranstaltungsverbote und -beschränkungen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 ("erster Lockdown") verursacht wurden.

Diese Pressemitteilung ist auch in englischer Sprache verfügbar - Beschlüsse vom 27. Juli 2023 - I ZB 43/22, I ZB 74/22 und I ZB 75/22

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schiedsvereinbarungen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Verfahren entschieden, dass Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vorgelagerten nationalen Rechtsschutz gegen Schiedsverfahren in Anspruch nehmen können, die Investoren aus anderen Mitgliedstaaten auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID) nach dem ICSID-Übereinkommen vom 18. März 1965 eingeleitet haben.

Kurzbeschreibung: Landgericht Karlsruhe entscheidet über die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ (LG Karlsruhe, 13 O 46/22 KfH)++ Nach mündlicher Verhandlung am 24.05.2023 hat das Landgericht Karlsruhe (Kammer für Handelssachen) in seinem heute verkündeten Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. stattgegeben und entschieden, dass die Beklagte, die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG, es künftig zu unterlassen hat, 

Urteil vom 27. Juli 2023 - I ZR 144/22 - Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Zulässigkeit der Sonntagsöffnung eines Geschäfts im Zweibrücken Fashion Outlet Center davon abhängt, ob die eine solche Öffnung gestattende Durchführungsverordnung auch nach der Herabstufung des Flugplatzes Zweibrücken zum Sonderlandeplatz noch wirksam ist.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts aufgehoben, mit dem es ihn wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt hat.

Nach den Urteilsfeststellungen rechnete der Angeklagte im Namen einer von ihm beherrschten Gesellschaft, die Testungen auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) durchzuführen berechtigt war, für die Monate März und April 2021 gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung auch eine Vielzahl nicht durchgeführter sog. kostenloser Bürgertests und nicht aufgewendete Sachkosten ab. Zudem machte der Angeklagte die Testungen als höher vergütete ärztliche Leistung statt zutreffend als nichtärztliche Leistung geltend. Nach den Schadensberechnungen des Landgerichts flossen der vom Angeklagten beherrschten Gesellschaft infolgedessen zu Unrecht über 24,5 Millionen Euro zu. Die ausgekehrten Mittel stellte nach den Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung letztlich der Bund zur Verfügung.