rep24 logo 2011 2

Das News-Magazin in Brandenburg

Das Landgericht Düsseldorf hat den Angeklagten, einen Facharzt für Innere Medizin, wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Zudem hat es ihm für die Dauer von vier Jahren verboten, als Arzt chirurgische Eingriffe vorzunehmen oder bei solchen zu assistieren, und die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 26.000 € angeordnet. Hiergegen hat sich die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten gerichtet.

Urteil vom 10. Januar 2023 - 6 StR 133/22 - Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2023 auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Das Landgericht Stendal hat die Angeklagten S. und E. jeweils des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Anlagen schuldig gesprochen. Den Angeklagten S. hat es zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und den Angeklagten E. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Angeklagten M., Schw. und R. hat das Landgericht jeweils der Beihilfe zum unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubtem Betreiben von Anlagen schuldig gesprochen. Es hat die Angeklagten M. und R. jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, den Angeklagten Schw.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2022 die Revision eines früheren Vorstandsvorsitzenden des Oldenburger Energieversorgungsunternehmens EWE AG gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Oldenburg verworfen.

Das Landgericht hat den Angeklagten am 1. April 2022 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat es gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet.

Urteil: Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.