Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von Claudia Pechstein bei Bundesverfassungsgericht - Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruchs stattgegeben. In dem Ausgangsverfahren vor den deutschen Zivilgerichten machte die Beschwerdeführerin, eine Berufssportlerin, unter anderem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen zwei Sportverbände geltend, die gegen die Beschwerdeführerin eine Dopingsperre verhängt und umgesetzt hatten.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Entscheidungen der Fachgerichte, mit denen ein Besuch des inhaftierten Beschwerdeführers durch einen Journalisten zum Zwecke eines Interviews untersagt wurde, den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (im Folgenden: Antragstellerin) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, die von der Antragstellerin benannten Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Vorsitzende mehrerer Ausschüsse im Deutschen Bundestag einzusetzen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage einer Umweltschutzvereinigung gegen eine Höchstspannungsfreileitung im Land Brandenburg abgewiesen. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb der sog. Uckermarkleitung. Die Leitung, ein Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), soll als Höchstspannungsfreileitung auf einer Strecke von 116 km die Umspannwerke Bertikow und Neuenhagen verbinden.

Urteil vom 22. Juni 2022 – IV ZR 253/20 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine wirksame Grundlage für Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung in § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung; i.F.: MB/KK) in Verbindung mit den Tarifbedingungen des Versicherers enthalten ist. Dies betrifft Beitragserhöhungen, bei denen der Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung über dem tariflich festgelegten Prozentsatz von 5 % ergeben hat, der gesetzliche Schwellenwert von 10 % aber nicht überschritten wird.