Das Online-Magazin in Brandenburg
Urteil vom 14. Juni 2022 - VI ZR 172/20 - Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief - die "Wittenberger Sau" - nicht entfernt werden muss.
Sachverhalt:
Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der Wittenberger Stadtkirche, an deren Außenfassade sich seit etwa dem Jahr 1290 ein Sandsteinrelief befindet. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch ihre Spitzhüte als Juden identifiziert werden. Ein ebenfalls durch seinen Hut als Jude zu identifizierender Mensch hebt den Schwanz der Sau und blickt ihr in den After. Im Jahr 1570 wurde in Anlehnung an zwei von Martin Luther 1543 veröffentlichte antijudaistische Schriften über der Sau die Inschrift "Rabini Schem Ha Mphoras" angebracht. Im Jahr 1983 entschied der Gemeindekirchenrat im Rahmen von Sanierungsarbeiten an der Stadtkirche, das Relief an seinem Ort zu belassen und ebenfalls zu sanieren.
Weiterlesen: Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wittenberger Sau
Urteil vom 14. Juni 2022 - VI ZR 110/21 - Sachverhalt - Die Kläger sind Eigentümer von innerhalb der Stuttgarter Umwelt- und Lkw-Durchfahrtsverbotszone gelegenen Grundstücken an bzw. in unmittelbarer Nähe der H. Straße. Sie machen geltend, die Beklagte, die eine Spedition betreibt, verstoße mehrmals täglich gegen das Durchfahrtsverbot, indem sie das Gebiet mit Lkw befahre, und nehmen die Beklagte deshalb unter Berufung auf die mit der Feinstaub- und Stickoxidbelastung verbundene Gesundheitsgefährdung auf Unterlassung des Befahrens der H. Straße in Anspruch.
Urteil vom 13. Juni 2022 – VIa ZR 418/21 - Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) hat heute entschieden, dass ein Inkassodienstleister sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen kann, deren sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die beklagte Volkswagen AG berühmen.
Weiterlesen: Urteil - Bundesgerichtshof Karlsruhe entscheidet über die Zulässigkeit eines...
Urteil vom 13. Juni 2022 – VIa ZR 680/21 - Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) hat heute darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen Restschadensersatz bei EU-Reimporten im sogenannten Dieselskandal zu gewähren ist.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines thüringischen Polizisten durch das Landgericht Erfurt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Betrugs und Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten sowie unter Einbeziehung der Strafe aus einer Vorverurteilung wegen eines weiteren Diebstahls zu einer zusätzlichen Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 € bestätigt.