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Die Kindertagesstätten in Potsdam bieten vorerst weiterhin nur eine Notbetreuung an. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird die Landeshauptstadt noch heute veröffentlichen. Damit wird die seit dieser Woche geltende Notbetreuung für Kita- und Hort-Kinder verlängert. „Die aktuelle Infektionslage ist weiterhin sehr dynamisch. Auf den Intensivstationen in Potsdamer Kliniken droht zudem eine Überlastung aufgrund der zahlreichen Covid-19-Patienten. Daher können wir aktuell keine Lockerungen vornehmen“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. „Für die Notbetreuung der Kinder in Potsdam werden wir den Kreis der Berechtigten ab sofort erweitern.

Somit können ab Montag auch Alleinerziehende, die alleine leben, ihre Kinder in die Notbetreuung geben“, so Schubert. Bis Mitte der Woche waren im Bereich Krippe/Kita sind 2605 Anträge bewilligt, die Quote zur sonst üblichen Betreuung beträgt 26 Prozent. Die neue Allgemeinverfügung ist zunächst bis einschließlich 31. Januar befristet. Eine Neubewertung der Lage kann zu einem früheren Ende der Einschränkungen führen. Ein Automatismus zur Aufhebung der Maßnahmen ohne vorherige Lagebewertung ergibt sich allerdings erst beim Erreichen des im Infektionsschutzgesetzes festgelegten Inzidenz-Wert von 50. Schubert appelliert an die Potsdamerinnen und Potsdamer, sich an die Regelungen zu halten und somit einen Beitrag für weniger Neu-Infektionen zu leisten.

„Es ist trotz der teils starken Einschränkungen in den vergangenen Wochen nicht gelungen, die Neu-Infektionen deutlich zu verringern. Der Inzidenz-Wert lag in Potsdam an Weihnachten über 300 und nun konstant teils deutlich über 200, das ist zu hoch. Bitte halten Sie sich an die neuen Regelungen, das ist existenziell für viele Menschen, die zu den Risikogruppen zählen“, so Schubert. Die Ministerpräsidenten haben mit der Kanzlerin das Ziel vereinbart, die Sieben-Tage-Inzidenz auf 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken.

„Das muss unser aller Ziel sein“, so der Oberbürgermeister. Die Regelung der Landeshauptstadt sieht im Detail vor:

- bei einem Inzidenz-Wert zwischen 0 und 49,9 sind die Kitas uneingeschränkt geöffnet

- bei einem Inzidenz-Wert von 50 bis zu 300 erfolgt durch den Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Potsdam eine Bewertung der Lage, ob Kitas den Regelbetrieb anbieten, anhand der stadtweiten Inzidenzwerte und der Berücksichtigung der im Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 5. Januar genannten weiteren Indikatoren, wie die Belastung des Gesundheitssystems bzw. der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der R-Wert oder die Verdopplungszeit - bei Erreichen eines Inzidenz-Wertes über 300 werden weitere eindämmende Maßnahmen, die dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesen dienen, ergriffen.

Bundesweit hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember für die Schließung der Kindertageseinrichtung ausgesprochen, um das dynamische Infektionsgeschehen zu unterbrechen und diese Regelung bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Januar erneuert. Die Stadt Potsdam hatte bei einem dynamischen Infektionsgeschehen auch in Kitas und mehr als 500 Kita-Kindern in Quarantäne vor Weihnachten sowie zahlreichen betroffenen Erzieherinnen und Erziehern entsprechend der Hotspot-Strategie des Landes Brandenburg gehandelt und nach Erreichen des Inzidenz-Wertes von 300 mit der Schließung des Regelbetriebes der Kitas weitere Maßnahmen ergriffen, um das Ausbreiten des Coronavirus‘ zu bremsen. Anspruch auf die Notbetreuung in Kitas haben Eltern für ihr Kind, wenn ein Elternteil in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf arbeitet.

Dies ist unabhängig von der Arbeit des zweiten Sorgeberechtigten. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Notbetreuung, wenn lediglich ein Personensorgeberechtigter bzw. ein sonstiger Erziehungsberechtigter, der mit dem betroffenen Kind allein in einem Haushalt lebt und ohne Hilfe eines anderen eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren kann (Alleinerziehende).

Für alle Eltern, die in anderen durch das Land Brandenburg als kritische Infrastrukturbereiche definierten Berufen arbeiten, gilt: Beide Sorgeberechtigten müssen in den Berufen tätig sein. Zu den Tätigkeiten in kritischen Infrastrukturbereichen gehören unter anderem gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Erzieherinnen oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung, Lehrerinnen oder Lehrer in der Notbetreuung, Beschäftigte bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz,

bei der Feuerwehr, Beschäftigte der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Beschäftigte im Bereich der Medien (einschließlich Infrastruktur bis zur Zeitungszustellung) und Beschäftigte in der Veterinärmedizin sowie für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal. Die gesamte Liste finden Sie auf der Internetseite www.potsdam.de/notbetreuung.

Betroffene Eltern können den ausgefüllten Antrag mit der Arbeitgeberbescheinigung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einreichen. Um eine zeitnahe Bearbeitung und Beantwortung vornehmen zu können, ist es wichtig, dass Ihre E-Mail-Adresse für die Antwort gut lesbar ist.