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Gemeinsam mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führte der Landkreis Havelland am 01. August 2026 südwestlich der Stadt Nauen (OT Wachow) die Fortbildungs- und Einsatzübung „FIRELINE HVL 2026“ durch. Im Mittelpunkt stand die praxisnahe Bekämpfung von Vegetationsbränden sowie die behörden- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit unter realitätsnahen Einsatzbedingungen. An insgesamt acht Ausbildungsstationen sollten verschiedene Verfahren der Vegetationsbrandbekämpfung praktisch dargestellt und beübt werden.

Leider musste aufgrund der bis zum Nachmittag andauernden nassen Wetterlage die Übung umstrukturiert werden, ein sogenannter Plan B wurde dabei ergriffen. Beteiligt waren unter anderem die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Landespolizei Brandenburg, Feuerwehren des Landkreises Havelland sowie weiterer Landkreise und Städte, Berliner Forsten sowie weitere Fachbehörden und Organisationen. Insgesamt waren rund 120 Einsatzkräfte beteiligt. Neben der bodengebundenen Vegetationsbrandbekämpfung umfasste das Übungsszenarium unter anderem die luftgestützte Brandbekämpfung mittels Hubschrauber der Bundespolizei (Der Hubschrauber der BW nahm nicht teil), die Wasserentnahme aus dem Riewendsee mittels Löschwasser-Außenlastbehälter, den Einsatz von Drohnensystemen sowie das koordinierte Zusammenspiel zwischen Drehflüglern, Drohnen und Luftkoordinatoren des Landes Brandenburg.

Darüber hinaus wurden moderne Einsatzmittel wie ein Löschroboter, ein ferngesteuerter Forstmulcher sowie innovative Verfahren zur Löschwasserverteilung beübt. Die Übung findet in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf geeigneten landwirtschaftlichen Freiflächen im Landkreis Havelland statt. Ziel ist die praxisorientierte Fortbildung von Einsatz- und Führungskräften sowie der fachliche Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und Organisationen. Während der Übung kam es zeitweise zu sichtbarer Rauchentwicklung, Geruchsbelästigungen sowie Flugbewegungen des Hubschraubers und Drohnensystemen. Für die Bevölkerung bestand zu keiner Zeit eine Gefahr. Der erforderliche Luftraum wurde für die Dauer der Übung entsprechend eingerichtet. Das Verkehrsgeschehen war durch die Übung nicht beeinträchtigt (Text: redaktionell bearbeitet).