Sicherheitslage und Rückführung nach Afgha-nistan - Der Bundesminister des Auswärtigen und der Bundesminister des Innern sind sich einig: • Der Bundesminister des Auswärtigen hat auch in Folge des fürchterli-chen Terroranschlages in unmittelbarer Nähe der deutschen Botschaft entschieden, eine neue Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan vorzunehmen.
• Nach dem aktuellen Lagebild des Auswärtigen Amtes über die Situati-on in Afghanistan sind Rückführungen möglich. Dies war insoweit maßgeblich für die bisherigen Maßnahmen.
• Im Jahr 2016 haben sich im Rahmen des Bund-Länderprogramms gut 3.300 Afghanen entschieden, freiwillig in ihr Heimatland zurückzukeh-ren. Darüber hinaus wurden 2016 insgesamt 67 ausreisepflichtige Per-sonen nach Afghanistan zwangsweise zurückgeführt.
• Bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes und bis zur vollen Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft in Ka-bul bleibt es bei der Förderung der Freiwilligen Rückkehr sowie der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern auf der Basis einer Ein-zelfallprüfung.
• Dies gilt auch für diejenigen Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern
• Der Zeitraum bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung hängt vor allem von der vollen Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul ab. Wir streben an, bis spätestens Juli die neue Beurteilung vor-zulegen.