Bundesinnenministerium lehnt 12 Anträge im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ab Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat 12 Anträge auf Zulassung von Versammlungen im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages sowie des Bundesrates für Mittwoch, den 18. November 2020, abgelehnt.
Nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane (BefBezG) ist eine Zulassung nur möglich, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Fraktionen, seiner Organe und Gremien sowie eine Behinderung des freien Zugangs zu seinen im befriedeten Bezirk gelegenen Gebäuden nicht zu befürchten ist; gleiches gilt für den Bundesrat. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Der Tag der Versammlungen ist ein Wochentag in einer Sitzungswoche des Deutschen Bundestages.
Am 18. November 2020 findet ab 12:00 Uhr die Sitzung des Plenums des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude statt. Zuvor finden Sitzungen diverser Ausschüsse des Deutschen Bundestages statt. Zu diesen jeweiligen Sitzungen ist es zwingend, dass die Abgeordneten freien Zugang zu den Gebäuden des Deutschen Bundestages im befriedeten Bezirk erhalten.
Auch der Bundesrat kommt am 18. November 2020 zu einer Sondersitzung zusammen, zu welcher der Zugang gewährleistet sein muss. Die angemeldeten Versammlungen werden nach Erkenntnissen der zuständigen Sicherheitsbehörden seit ihrem Bekanntwerden intensiv beworben, unter anderem wird dazu aufgerufen, die Zugänge zum Deutschen Bundestag und zum Bundesrat zu blockieren. Nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane (BefBezG) ergehen diese Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates.