Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom heutigen Tage, mit dem der Eilantrag zweier Naturschutzverbände gegen die Fortsetzung der Baumfällarbeiten für das Tesla-Werk Grünheide abgelehnt wurde, haben die Naturschutzverbände umgehend Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Der zuständige 11. Senat hat eine Zwischenanordnung erlassen, mit der die Rodungsarbeiten bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde gestoppt sind. Diese Entscheidung soll lediglich verhindern, dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die Schaffung vollendeter Tatsachen vereitelt wird. Sie ermöglicht keine Prognose über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens.
Beschluss vom 10. Dezember 2020 – OVG 11 S 127/20 -
Erstmeldung zum Eilantrag Verwaltungsgericht Brandenburg: Brandenburg - Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) weist "Eilantrag" zweier Natur-Schutz-Verbände gegen die Fortsetzung der Baumfällarbeiten für das Tesla-Werk Grünheide ab