Hennigsdorf. In den frühen Morgenstunden des 07.10.2021 haben Ermittler der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg und des Landeskriminalamtes Brandenburg, drei Männer während einer Drogenübergabe in einem Garagenkomplex in Hennigsdorf beobachtet und auf frischer Tat vorläufig festgenommen. Ein weiterer Mann wurde im Rahmen unmittelbar darauffolgender Maßnahmen in Berlin vorläufig festgenommen. Dem Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, waren insgesamt zwölf Monate umfangreicher und intensiver Ermittlungen mit Unterstützung von Spezialeinheiten des Polizeipräsidiums vorausgegangen.
Die Festnahme der Männer im Alter von 39 bis 54 Jahren wurde durch Spezialkräfte des Zolls realisiert. Bei allen Festgenommenen handelt es sich um einschlägig bekannte deutsche Staatsangehörige, die tief im Milieu der Organisierten Rauschgiftkriminalität verwurzelt sind. Im Anschluss an die Festnahmen wurden elf Durchsuchungsbeschlüsse in Hennigsdorf, Velten und Eisenhüttenstadt vollstreckt. Im Ergebnis dieser Einsatzmaßnahmen wurden insgesamt mehr als 15 Kilogramm Drogen, darunter Marihuana, Haschisch, Amphetamine und Kokain sichergestellt. In einer Garage eines der Beschuldigten in Hennigsdorf wurde eine funktionsfähige Pumpgun (großkalibriges mehrschüssiges Gewehr) mit dazugehöriger Munition aufgefunden.
Neben den Drogen wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von fast 70.000 € vorläufig gesichert, darunter 24.000 € Bargeld, ein Pkw, ein Sportboot und Schmuck. Auf die Spur sind die Ermittler den Täter gekommen, weil diese für die Absprachen ihrer kriminellen Geschäfte kryptierte Kommunikation nutzten, welche durch eine ausländische Strafverfolgungsbehörde entschlüsselt und an deutsche Ermittlungsbehörden übermittelt wurde. Drei der Täter wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) dem Haftrichter vorgeführt, welcher bei allen die Untersuchungshaft anordnete. Ein Mann wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aufgrund fehlender Haftgründe aus dem Gewahrsam entlassen.
Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums, des Zoll und der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)