Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg hat heute den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juli 2024 (VG 2 L 82/24) bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigte Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks richten sollte. Das Oberverwaltungsgericht hat der erstinstanzlichen Entscheidung zugestimmt, soweit dort das Eilbedürfnis für eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt wurde, weil u.a. die in Frage stehenden Maßnahmen nicht irreversibel seien. Ob dem Bezirk überhaupt ein Recht zusteht, gerichtlich gegen die Senatsverwaltung vorzugehen, hat das Gericht offengelassen und der Klärung in einem etwaigen Klageverfahren vorbehalten.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 24. September 2024 – OVG 12 S 15/24