Die untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland hat durch eine Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Havelland ab sofort und bis zum 30. September 2020 verboten. Außerdem wird die Beregnung von Grün- und Gartenanlagen in diesem Zeitraum auf die Zeit von 18 bis 9 Uhr begrenzt. Erforderlich ist die Allgemeinverfügung aufgrund der aktuell zu geringen Wasserführung an den Fließgewässern sowie dem erheblichen Absinken des Wasserstandes der Seen und Teiche. Eine Vielzahl der Grundwassermessstellen im Havelland zeigen zudem die niedrigsten Grundwasserstände seit 50 Jahren.
Die nun getroffenen Regelungen sollen der besorgniserregenden Entwicklung entgegenwirken. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu Bewässerungszwecken zulassen, werden für die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung widerrufen. Dies gilt jedoch nicht für Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.
Sofern darüber hinaus zur Vermeidung erheblicher Schäden im Einzelfall eine Wasserentnahme unbedingt erforderlich ist, kann ein Ausnahmeantrag schriftlich bei der unteren Wasserbehörde, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, oder per Fax an 03321/403 5460 gestellt werden.