In sozialen Medien und über Messenger-Dienste kursieren derzeit falsche Informationen zur Vergabe von Online-Terminen für die Corona-Schutzimpfungen. Davor warnen das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und der DRK-Landesverband Brandenburg.
In Kettenbriefen, die unter anderem über WhatsApp, Signal, Telegram und Facebook verbreitet werden, wird kolportiert, dass ab sofort auch über 70-Jährige in Brandenburg einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung online buchen könnten. Das ist falsch. Derzeit können sich im Land Brandenburg 18- bis 64-Jährige der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) auf dem Portal www.impfterminservice.de einen AstraZeneca-Termin buchen.
Außerdem wird in den Kettenbriefen beschrieben, wie man mit falschen Angaben online einen Impftermin erhält. Achtung: Alle Angaben werden vor Ort im Impfzentrum überprüft. Nur wer laut Coronavirus-Impfverordnung des Bundes eine Impfberechtigung hat, darf geimpft werden. In Impfzentren werden nur Personen geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung, einem ärztlichen Zeugnis oder bei über 80-Jährigen zum Beispiel mit einem Personalausweis nachweisen können.
Wer mit falschen Angaben bei der Online-Buchung einen Termin gebucht hat, wird keine Impfung in einem Impfzentrum erhalten, sondern muss vom Personal des jeweiligen Impfzentrums abgewiesen werden. Dieses Verhalten stört den reibungslosen Ablauf in den Impfzentren, führt zu Verzögerungen und ist der Versuch, sich an impfberechtigten Personen vorbeizumogeln. Die Folge sind Wartezeiten für impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die ihren rechtmäßigen Termin wahrnehmen möchten.
Welche Personen erhalten Online-Impftermine mit AstraZeneca?
Derzeit können sich im Land Brandenburg alle 18- bis 64-Jährigen der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Dazu gehören:
Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste), Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht, Personen im Alter bis 64, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung), Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die im Land Brandenburg in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind.
Welche Personen mit Vorerkrankungen erhalten Impf-Termine?
In der Corona-Impfverordnung sind im Paragraph 3 „Schutzimpfung mit hoher Priorität“ Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i Personen genannt, die aufgrund konkret beschriebener Erkrankungen oder Behinderungen Anspruch auf die Schutzimpfung mit hoher Priorität haben. Dazu zählen Personen
mit Trisomie 21, nach Organtransplantation, mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt, mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung, mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%), mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, mit chronischer Nierenerkrankung, mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Diese Personen benötigen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein ärztliches Zeugnis, um ihre Impfberechtigung nachzuweisen. Mit dem ärztlichen Zeugnis können sie, im Alter von 18 bis 64 Jahren, sofort einen Termin online über www.impfterminservice.de buchen.
Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de