Gleichstellungsbeauftragte begrüßt neues Prostitutionsgesetz - Die Gleichstellungsbeauftragte Martina Trauth-Koschnick begrüßt das neue Prostituiertenschutzgesetz, das ab dem 1. Juli 2017 in den Kommunen in Kraft treten wird.
*Endlich wird es einen besseren Schutz für Frauen und Männer geben, die in der Prostitution tätig sind*, sagt Martina Trauth-Koschnick. Betreiber von Prostitutionsgewerben müssen eine Erlaubnis beantragen und ihre Konzepte genehmigen lassen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn sie räumliche, hygienische und sicherheitstechnische Standards erfüllen und die Konzepte nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen verstoßen. Das Gesetz schreibt Freiern auch die Benutzung von Kondomen vor. Bei Verstößen dagegen können hohe Bußgelder verhängt werden. Die neue Gesetzgebung ermöglicht den Behörden vor Ort mehr Kontrollmöglichkeiten. Martina Trauth-Koschnick ist davon überzeugt, dass es dann auch möglich sein wird, etwas gegen den Straßenstrich am Ortsausgang von Groß Glienicke zu unternehmen. *Das Gesetz holt das Thema endlich aus der Schmuddelecke*, sagt die Gleichstellungsbeauftragte. Allerdings sind ihrer Ansicht nach neben ordnungsamtlichen Interventionen auch Hilfen und Unterstützungsleistungen für die Prostituierten selbst notwendig. Denn ob das Gesetz dem Anspruch nach einem Schutz der Prostituierten gerecht werden kann oder ob es zu einer Stigmatisierung der in der Prostitution tätigen Frauen führt, dies entscheidet sich auch in der Umsetzung und Flankierung. Martina Trauth-Koschnick möchte sich dazu in den nächsten Monaten mit unterschiedlichen Beratungseinrichtungen, Frauenverbänden und Verwaltungsinstanzen austauschen.