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Geflügelpest nachgewiesen - Im Landkreises Ostprignitz-Ruppin ist am 11. Januar 2017 auf dem Gebiet der Stadt Kyritz der Geflügelpesterreger H5N8 bei Puten nachgewiesen worden. Die ca. 11000 Tiere des betroffenen Bestandes werden getötet und unschädlich beseitigt.

In dem Betrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Der Bestand wurde sofort gesperrt und beprobt. In den Proben hat das Landeslabor Berlin-Brandenburg zunächst das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Mittlerweile hat das nationale Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut) bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt. Durch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin sind die in der Geflügelpest-Verordnung bei Feststellung der Geflügelpest in einem Geflügelbestand vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes im Radius von drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete wurden durch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin festgelegt und werden mittels einer Tierseuchenallgemeinverfügung veröffentlicht. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse. Für alle Geflügelhaltungen gelten auf Grund einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft besondere Biosicherheitsmaßnahmen. So müssen neben gewerblichen Geflügelhaltern auch Hobbyhalter sicherstellen, dass

- Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind,

- Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Die verwendete Schutzkleidung ist nach Verlassen des Stalls unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder unschädlich zu beseitigen.

- Eine betriebsbereite Einrichtung zum waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Landrat Ralf Reinhardt appelliert eindringlich an die Tierhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die Stallpflicht konsequent zu beachten. Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest eingeleitet worden. Der Landestierarzt hat das Krisenzentrum des Landes aktiviert, das die Maßnahmen der Seuchenbekämpfung auf Landesebene koordiniert. Zwischen dem Landkreis und dem Landeskrisenzentrum besteht eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Informationsaustausch.