Erstmeldung: Großeinsatz für Rettungskräfte in den frühen Morgenstunden auf der Landstraße 93 bei Ziesar. Es kam an der Zufahrt der Anschlussstelle Ziesar zu einem Vorfahrtsunfall. Ein PKW mit Steuer auf der rechten Seite (England) war mit einem Transporter zusammengeprallt. Nach derzeitigen Stand sind sechs Personen im PKW verletzt worden eine davon schwer.
Der Fahrer des Kleintransporters lehnte die weitere medizinische Versorgung in ein Krankenhaus ab. Die L 93 musste bis zum Ende der Bergungsarbeiten gesperrt werden.
Nachtrag - Ziesar, Bundesautobahn 2 / Landesstraße 93 Vorfahrt missachtet – sechs teils Schwerverletzte Person Donnerstag, 25. Juli 2019, 01:10 Uhr - In den Nachtstunden zum Donnerstag kam es im Bereich der Anschlussstelle Ziesar zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem sechs Personen, teils schwer verletzt wurden. Zuvor fuhr ein mit sechs Personen besetzter Kia, an der Anschlussstelle Ziesar von der Bundesautobahn 2 ab.
Mit der Absicht die Landesstraße 93 in Richtung des dortigen Autohofes zu überqueren, übersah der 36-jähre Fahrer offenbar einen in Richtung Ziesar fahrenden Kleintransporter Fiat. Dessen 30-Jähriger Fahrer konnte, trotz Gefahrenbremsung, einen Zusammenstoß mit dem Kia nicht mehr verhindern und des kam zur Kollision im Einmündungsbereich. Durch den Aufprall wurden die sechs Insassen (alles polnische Staatsbürger), des in Großbritannien zugelassenen Kia, teilweise schwer verletzt. Unter ihnen befanden sich auch drei Kinder im Alter zwischen einem und neun Jahren.
Rettungskräfte kümmerten sich umgehend um die notfallmedizinischer Erstversorgung der Verletzten, die dann in weiterer Folge in umliegende Krankenhäuser gebracht wurden. Die beiden Fahrzeugführer konnten (einer leicht, der andere unverletzt) von den Sanitätern bereits an der Unfallstelle wieder entlassen werden. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Für die Dauer der Rettungs- und Bergemaßnahmen (zirka zwei Stunden) machte sich die Vollsperrung der Landesstraße 93 erforderlich. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Gesamtsachschaden auf mindestens 20.000 Euro.