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Insgesamt 2.200 Leihgeräte bestellt / Verteilung prozentual nach Gesamtbedarf - Ab Montag, den 4. Januar 2021 gilt nach der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung § 17 (5) das Distanzlernen an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler abgesehen von Abschlussklassen, von Förderschulen geistige Entwicklung und dem letzten Ausbildungsjahr an den Oberstufenzentren.

Um die Möglichkeiten des Distanzlernens auch für unterstützungsbedürftige Elternhäuser zu gewährleisten, wurden im September 2020 durch die Landeshauptstadt Potsdam 2500 iPads für Schülerinnen und Schüler mit einer Lehrmittelbefreiung bestellt, hierzu hatte die Landeshauptstadt Fördermittel aus dem DigitalPakt II erhalten. Da sich im Laufe der Beschaffung die Lieferung dieser iPads mindestens bis in das Frühjahr 2021 verzögert, sollen möglichst noch im Dezember 2020 insgesamt 2.200 Notebooks als Leihgeräte für das Distanzlernen bestellt werden.

Die ersten 940 davon werden in der 1. Kalenderwoche 2021 ausgeliefert und anschließend an die Schulen verteilt, weitere Lieferungen werden in den kommenden Wochen angestrebt. Die WLAN-fähigen Notebooks werden alle mit Windows 10 und gängigen Browsern, sowie Webcam und Micro ausgeliefert, um gute Bedingungen für das Distanzlernen zu ermöglichen. Weitere Anwendungen sind auf den Rechnern nicht vorgesehen. Die Mietdauer beträgt sechs Monate und soll damit eine Überbrückung bis zur Bereitstellung der iPads gewährleisten.

Die in der kommenden Woche auszuliefernden Notebooks werden auf die 46 städtischen Schulen prozentual im Verhältnis des Gesamtbedarfs verteilt. Ob die Regelungen für die Zeit vom 4. bis 10. Januar 2021 ab dem 11. Januar 2021 verlängert werden oder ob in Ansehung der Entwicklung des Infektionsgeschehens der Präsenzunterricht wieder ausgeweitet werden kann, entscheidet sich in der 1. Kalenderwoche 2021 im Zuge der Abstimmung einer erneuten Änderung der Eindämmungsverordnung.