Der Landkreis Havelland hat eine neue Allgemeinverfügung zu Regelungen häuslicher Isolation/Quarantäne veröffentlicht, die ab morgen, den 18. Februar, in Kraft tritt. Mit Inkrafttreten müssen sich nur noch Personen in die sogenannte Isolation begeben, die mittels PCR-Test oder zertifiziertem Schnelltest positiv getestet wurden. Ein solcher Test ist durch anerkannte Stellen wie Testzentren, Apotheken oder Ärzte durchführen zu lassen. Die Übermittlung eines zertifizierten Tests ist dann durch die betroffene Person an das eigens dafür eingerichtete Onlinemeldeportal des Gesundheitsamtes zu richten.
Eine Anordnung zur häuslichen Isolation durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr. Die erlassene Allgemeinverfügung gilt zusammen mit dem Nachweis des positiven Testergebnisses fortan als Isolationsanordnung und dient auch als Vorlage beim Arbeitgeber. Sollten Arbeitgeber dieses Verfahren nicht akzeptieren, können sie sich an das Gesundheitsamt wenden unter der Hotline 03385/551-7119 oder der Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Enge Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person müssen sich zukünftig nicht mehr in Quarantäne begeben. Sie sind jedoch dazu angehalten, sich bei einem positiven Befund in ihrem Umfeld 10 Tage lang selbst zu testen.
Für einen Genesenennachweis benötigt man auch weiterhin einen PCR-Test. Das Ergebnis eines positiven Tests wird durch das testende Labor an das Gesundheitsamt übermittelt. Nach Eingang des Testergebnisses wird der Genesenennachweis durch das Gesundheitsamt erstellt und unaufgefordert an die betroffene Person zugesandt. Das Gesundheitsamt bittet, von entsprechenden Anfragen hierzu abzusehen.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist unter diesem Link zu finden.
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