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Wittenberge – Ein Zeuge bemerkte am 05.03. gegen 01.50 Uhr eine Explosion auf dem Bad Wilsnacker Bahnhof, sah zwei Täter in einem Fahrzeug flüchten und informierte umgehend die Polizei. Der Automat war mit Pyrotechnik beschädigt worden. Den Tätern gelang es, eine größere Menge Bargeld aus einer der Kassetten zu entwenden. Bislang ist die Höhe des Sachschadens am Automaten noch nicht bekannt. Polizeibeamte konnten das Fahrzeug nahe Glöwen feststellen.

Der Fahrer stoppte seinen Pkw VW nicht und flüchtete über die Bundesstraße 107 bis nach Havelberg (Sachsen-Anhalt) und schließlich in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Kümmernitz). Auch ein Polizeihubschrauber kam zum Einsatz. Während der Fahrt in Richtung Havelberg warfen die Täter Pyrotechnik auf nachfolgende Funkstreifenwagen. In der Nähe von Plänitz (Wusterhausen (D.)) stieß der geflüchtete Pkw VW mit einem entgegenkommenden Streifenwagen der Bundespolizei (Pkw Mercedes) zusammen und kollidierte in der Ortschaft Plänitz mit einem Funkstreifenwagen der Inspektion Ostprignitz-Ruppin, den die Polizisten zuvor verlassen hatten. Der Sachschaden am Mercedes beläuft sich auf rund 13.000 Euro.

Beide im Fahrzeug sitzende Bundesbeamte wurden leicht verletzt, kamen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus und sind derzeit nicht dienstfähig. Die 22 und 23 Jahre alten Prignitzer Täter versuchten, zu Fuß zu flüchten, konnten aber ergriffen und vorläufig festgenommen werden. An den Tatorten sicherten Kriminaltechniker und ein angeforderter Gutachter Spuren. Der VW, das darin aufgefundene Bargeld (Diebesgut) sowie Pyrotechnik im Fahrzeug wurden sichergestellt, die beiden Täter erkennungsdienstlich behandelt und ihre Wohnungen durchsucht. Ein Arzt entnahm dem 23-jährigen Fahrer eine Blutprobe.

Gestern erließ ein Haftrichter am Amtsgericht Neuruppin Untersuchungshaft, woraufhin die Männer in Justizvollzugsanstalten untergebracht wurden. Unter anderem ermittelt die Kriminalpolizei unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft wegen dringenden Verdachts des versuchten Mordes, besonders schweren Diebstahls, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr.