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Hilfsbedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben ab dem 1. Juni Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Zuständig für die Leistungsberechtigten sind die Jobcenter des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.

Dennis Granzow, Dezernent für Grundsicherung und Arbeit: „Der Leistungsübergang für die geflüchteten Menschen in das SGB II soll nach dem Gesetzgeber so einfach wie möglich gestaltet werden. Um Leistungen der Jobcenter zu erhalten, können ukrainische Geflüchtete, die derzeitig noch auf ihre Aufenthaltserlaubnis warten und zunächst nur über eine sogenannte Fiktionsbescheinigung verfügen, einen Antrag bei uns stellen. Eine Fiktionsbescheinigung bescheinigt, dass ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde und sich dieser Antrag in Bearbeitung befindet.“

Unbedingt notwendig für eine reibungslose und schnelle Leistungsgewährung sei allerdings, so Dennis Granzow weiter, die Eröffnung eines Kontos bei einem Geldinstitut in Deutschland bzw. im SEPA-Raum. Auch für den Bezug weiterer Leistungen wie beispielsweise des Kindergeldes sei dies unerlässlich.

Antragsverfahren

Alle antragsberechtigten Personen erhalten in den nächsten Tagen und Wochen die Anträge auf Leistungen nach dem SGB II per Post. Unabhängig davon können Anträge jederzeit auf der Homepage des Landkreises unter www.havelland.de/jobcenter/ukraine-informationen heruntergeladen werden. Granzow: „Erste Erfahrungen bei der Zusendung von Unterlagen zeigen, dass eine Zustellung von Post nicht in jedem Fall möglich ist, weil eine Unterbringung bei Gastfamilien erfolgt ist und Briefkästen nicht entsprechend beschriftet sind. Das erschwert derzeit die Zustellung. Eine eigene Antragsstellung würde dieses Verfahren erleichtern und beschleunigen.“

Anträge können per Post, Email oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in den drei Jobcentern eingereicht werden. Für die Terminvereinbarung steht die Online-Terminierung unter www.havelland.de/jobcenter/online-termin-und-service-hotline  zur Verfügung oder kann telefonisch erfolgen:

Falkensee         03321 - 403 9749

Nauen               03321 - 403 9629    

Rathenow         03385 – 551 9863

Bei Erwerbsunfähigen, Altersrentnern und minderjährigen Kindern ohne Begleitung der Eltern werden bis zu einer Leistungsentscheidung im SGB II bzw. SGB XII weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt.