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Land Brandenburg - Mautpflicht für Lkw auf vierstreifigem Abschnitt der B273 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weist zum 1. Juli weitere Bundesstraßen oder Abschnitte von vierstreifigen Bundesstraßen als mautpflichtig aus. Das betrifft auch das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam.

So wird der vierstreifige Abschnitt der Bundesstraße 273 zwischen der Anschlussstelle A10 Potsdam-Nord und dem Abzweig Höhe Marquardt / Friedrichspark künftig für Lkw ab zwölf Tonnen mautpflichtig sein. Der Abschnitt ist etwa 500 Meter lang. Für Lkw über zwölf Tonnen muss für diesen Abschnitt zwischen Potsdam und Nauen künftig Maut bezahlt werden, auch wenn nicht die Autobahn genutzt wird. Eines besonderen Hinweises mittels Verkehrszeichen bedarf es gemäß den Regelungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes nicht, da der mautpflichtige Bundesstraßenabschnitt unmittelbar an eine Autobahn anschließt. Die Potsdamer Straßenverkehrsbehörde weißt in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass ab dem 1. Oktober 2015 eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft tritt. Von da an gilt die Mautpflicht für alle Lkw ab 7,5 Tonnen, heute liegt die Grenze bei zwölf Tonnen.