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Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat heute im Kabinett ein Eckpunktepapier zur Abwehr der Corona-Pandemie im Herbst/Winter 2022/2023 vorgelegt. Es enthält Schutzziele und Leitlinien sowie Maßnahmen für verschiedene Szenarien. Zuvor hatte der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die Rechtsgrundlage für Schutzvorkehrungen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 beschlossen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte nach der Kabinettssitzung: „Die Ausgangslage für den Umgang mit der Corona-Pandemie hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren verändert. Mit der aktuell dominierenden Omikron-Variante gibt es deutlich mildere Krankheitsverläufe. Auch stehen landesweit genügend niedrigschwellige Impfangebote zur Verfügung. Und mit den angepassten COVID-19-Impfstoffen können wir uns gegen schwere Krankheitsverläufe besser schützen. Ich bin froh, dass das neue Infektionsschutzgesetz den Ländern für den Herbst und Winter verschiedene Instrumente zur Verfügung stellt. Daran haben wir unsere Corona-Strategie angepasst.

Im Fokus steht vor allem der Schutz vulnerabler Gruppen wie ältere, vorerkrankte und pflegebedürftige Menschen. Wir müssen damit rechnen, dass in der kalten Jahreszeit unser Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur erneut erheblich belastet werden. Darauf sind wir vorbereitet. Ob und wann schärfere Schutzmaßnahmen zum Einsatz kommen müssen, wird die Landesregierung lagebezogen entscheiden. Dabei ist neben der Entwicklung des Infektionsgeschehens vor allem die Situation in den Krankenhäusern maßgeblich. Das Eckpunktepapier gibt dafür Leitplanken vor. In der derzeitigen Situation reichen die aktuell geltenden Basisschutzmaßnahmen aus.“

Anpassung der Indikatoren und Schwellenwerte zur Bewertung der pandemischen Lage

Maßgeblich für die Beurteilung der pandemischen Lage werden der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten (unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung), die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) sowie die Zahl der COVID-19-Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Für die Sieben-Tage-Inzidenz wird es keine Festlegung eines Schwellenwertes mehr geben, da die SARS-CoV-2-Varianten unterschiedliche Krankheitslasten hervorrufen. Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt aber weiter ein wichtiger Grundparameter für das Infektionsgeschehen im Allgemeinen.

Gesundheitsministerin Nonnemacher erklärte: „Wenn sich das Infektionsgeschehen verschärft, wird die Landesregierung darüber beraten, ob und inwieweit zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Das kann dann zum Beispiel eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sein. Für ein Worst-Case-Szenario hat uns der Bund glücklicherweise weitergehende Maßnahmen zur Hand gegeben, zum Beispiel eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich und Abstandsgebot im öffentlichen Raum.“

Werte für signifikante Veränderungen der Indikatoren

Indikator

 

Warnwert

Alarmwert

Anteil freier betreibbarer Intensivbetten

größer 15 %

12 bis 15 %

kleiner 12 %

Hinweis: Der Tiefstwert wurde in Brandenburg bislang am 15. Dezember 2021 mit 10,6 Prozent verzeichnet. Aktuell beträgt der Indikator für das Land Brandenburg 18,6 Prozent.

Indikator

 

Warnwert

Alarmwert

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz

kleiner 7

7 bis 10

größer 10

Hinweis: Bislang liegen die Schwellenwerte hier bei über 3 (Gelb), über 6 (Rot) und über 9 (Violett). Die Anpassung der Schwellenwerte beruht auf den bisherigen pandemischen Erfahrungen. Zum Höhepunkt der Delta-Welle betrug die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz am 09.01.2021 13,99. In der zurückliegenden „Sommerwelle 2022“ wurde der Alarmwert von 10 an drei Tagen (26.-29.07.2022) überschritten.

Indikator

 

 

 

COVID-19-Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern

1.000 oder mehr Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung in stationärer Behandlung sind

Hinweis: Der Schwellenwert von 1.000 Behandlungsfällen wurde in Brandenburg bislang an 32 Tagen (18.12.2020 bis 22.01.2021) überschritten. Aktuell werden 270 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt.

Indikator

 

 

 

7-Tage-Inzidenz

Keine Festlegung eines Schwellenwertes

Impfungen

Impfangebote sollen weiterhin vor allem über das Regelsystem (sowohl Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte als auch zusätzlich Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken) abgedeckt werden. Darüber hinaus kann jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt mit mobilen Impfteams niedrigschwellige Impfangebote anbieten. In Einrichtungen der stationären Pflege sollen Impfkoordinatorinnen und Impfkoordinatoren eingesetzt werden, die einen Überblick über den jeweiligen Impfstatus der Bewohnerinnen und Bewohner haben und über Impfangebote informieren.

Testungen

Serielle Testungen sollen lediglich in den Bereichen der medizinischen und pflegerischen Versorgung vulnerabler Gruppen, insbesondere in stationären Einrichtungen erfolgen. Gezielte Testungen von symptomatischen Fällen, begründeten Verdachtsfällen sowie von Risikogruppen mittels PCR-Test erfolgen im Rahmen der Regelversorgung. Testungen im privaten Umfeld zum Beispiel zum Schutz von vulnerablen Angehörigen sollen eigenverantwortlich mittels handelsüblicher Selbsttests erfolgen.