Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird unverändert um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 21. Dezember 2022. Das hat das Kabinett heute beschlossen.
Damit gilt in Brandenburg weiterhin zum Beispiel eine Maskenpflicht in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
Per Infektionsschutzgesetz gelten zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen.
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