Der Kreistag des Landkreises Havelland hat die Aufgabe, Vorschlagslisten für die Neuwahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Potsdam, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin, Sozialgericht Potsdam und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, ebenfalls in Potsdam, für die Amtsperiode vom 19. August 2023 bis zum 18. August 2028 aufzustellen. Für die Jugendschöffengerichte an den Amtsgerichten Nauen und Rathenow und an dem Landgericht Potsdam beschließt der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste.
Für diese Ehrenämter werden nun interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die mindestens 25 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland haben. Sie werden gebeten, sich unter Angabe ihrer Postanschrift zu melden - für die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zum 3. Februar beim Landkreis Havelland, Büro des Landrates, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 03385/551-1301, Fax: 03385/551-31301, und für die Jugendschöffengerichte bis zum 28. Februar beim Landkreis Havelland, Jugendamt, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 03385/551-2488, Fax.: 03385/551-31301. Weitere Informationen unter www.havelland.de
Ausgeschlossen von der Möglichkeit als ehrenamtliche Richterin und Richter tätig zu werden sind Personen, die keinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben, die nicht das Wahlrecht zum Landtag Brandenburg besitzen und Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit können auch Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare, hauptamtliche Richter und Angestellte und Beamte bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts nicht in das ehrenamtliche Richteramt berufen werden.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr, wirken bei der mündlichen Verhandlung sowie der anschließenden Beratung mit und stimmen bei der Entscheidung mit ab. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung haben sie die gleichen Rechte wie die Berufsrichterinnen und -richter. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden von diesen so aufbereitet, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in die Lage versetzt werden, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mitzuentscheiden. Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt erhalten die Richterinnen und Richter eine Aufwandsentschädigung und den Ersatz von Fahrtkosten beziehungsweise sonstigen notwendigen Aufwendungen. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
Über die formalen Voraussetzungen hinaus sollten beim Jugendschöffengericht Laienrichterinnen und Laienrichter in besonderem Maße erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Eine solche Erfahrung kann sich aus längerfristiger beruflicher sowie ehrenamtlicher Betätigung im Bereich der Jugendarbeit oder Jugendhilfe sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit ergeben.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. Verwaltungsgerichte befinden über Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen, etwa dem Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Aufenthalts- und Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht und vielen mehr.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.havelland.de und auf www.schoeffen-bb.de