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Wie der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg mitteilte, bleibt die Vollsperrung bis Donnerstag, 6. April bestehen. Der Anlieger- und der Öffentliche Personennahverkehr ist von den Einschränkungen nicht betroffen und auch für den Rettungsdienst ist die L 201 befahrbar. Der Verkehr wird bis Donnerstag, 6. April über das GVZ Wustermark auf die B5 geleitet und umgekehrt. Über Ostern kann die Strecke ohne Sperrungen befahren werden.

Die Bauarbeiten selbst werden ab Dienstag, 11. April unter halbseitiger Sperrung wiederaufgenommen. Der Verkehr wird dann mit einer Ampelregelung vorbeigeleitet.