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Das Kabinett hat am 04.042023 grünes Licht für die Härtefallhilfen für Privathaushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Es stimmte der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg zu, die Wirtschaftsminister Jörg Steinbach vorgelegt hatte. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Hilfen voraussichtlich ab Anfang Mai beantragen können. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Damit wird jetzt ein Versprechen der Politik umgesetzt. Auf meinen Bürgerdialogen wurde dieses Thema im ganzen Land berechtigt immer wieder aufgerufen.“

Zusätzlich zu den Preisbremsen für Gas und Strom hatte der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2022 auch Härtefallhilfen für private Haushalte beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Das sind Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. Mit der Härtefallregelung sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Brandenburg stehen dafür bis zu 54,5 Millionen Euro an Bundesmitteln (gemäß Königsteiner Schlüssel) zur Verfügung.

Brandenburg wird sich bei der Abwicklung der zentralen Antragsplattform anschließen, die von der zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Kasse Hamburg entwickelt und für 13 Bundesländer administriert wird. Die Online-Plattform soll etwa ab Anfang Mai zur Verfügung stehen.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte nach der Sitzung des Kabinetts: „Wir sind froh, dass sich Bund und Länder in der vergangenen Woche auf die Details der Härtefallregelung geeinigt haben. Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist dann der Weg frei, dass Bürgerinnen und Bürgern rasch die Unterstützung beantragen können.“

Der Bund stellt insgesamt 1,8 Milliarden Euro für die Entlastung bei Mehrkosten für Haushalte bereit, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Mehrkosten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022, die das Doppelte der Vorjahreskosten überschreiten und mindestens 100 Euro und maximal 2.000 Euro betragen, können zu 80 Prozent entlastet werden. Für die Berechnung wird der Referenzpreis, also der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff, angesetzt. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.


Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:

  • Heizöl:71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)           
  • Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)         
  • Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)                      
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)  
  • Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)              
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.), 79 Euro/Raummeter (zzgl. USt.)
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt.

Beispiele:

  1. Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)-2*(3.000*0,71))=432 Euro.
  2. Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((4.000*0,7)-2*(4.000*0,24))= 704 Euro.