Da der Arbeitgeber Deutsche Bahn (DB) die von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gesetzten Frist, bis zum 10. März 2024, 18:00 Uhr, ein schriftliches Angebot zu unterbreiten, unverrichteter Dinge hat verstreichen lassen, setzt die DB die Provokation fort und zwingt die GDL unweigerlich und zum Leidwesen der DB-Kunden die Auseinandersetzung fortzuführen!
DB-Management brüskiert die eigene Belegschaft
„Was die Eisenbahner dem fürstlich bezahlten Management der DB wert sind, wird mit dem NICHT-Angebot wieder einmal mal überdeutlich – vorsichtig ausgedrückt: Nicht viel,“ so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky, „Die GDL-Einigungsvorschläge, liegen seit 23. Januar 2024 auf dem Tisch der DB und die Vorstandsetage hat nichts Besseres zu tun als Arbeitsverweigerung zu begehen. Das lassen sich die Eisenbahner nicht gefallen, denn im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Vorstände kein verfassungsgemäß geschütztes Streikrecht!“
Anstatt ein schriftliches Angebot vorzulegen und darüber mit der GDL tragfähige Lösungen im Rahmen von Tarifverhandlungen zu finden, wird weiter in der PR-Kampagne so getan, als ob die GDL nicht kompromissbereit
wäre. Der neuerliche Ruf nach Schlichtung beweist – wieder einmal – die Unfähigkeit, als auch die Methodik.
Streik ist das letzte Mittel und grundgesetzlich geschützt
Für Weselsky steht fest: „Da der DB-Vorstand seit dem 19. Januar 2024 bis einschließlich heute kein neues Angebot unterbreitet hat, führt dies unweigerlich in den Arbeitskampf. Dies ist für die GDL das letzte Mittel, denn „Tarifautonomie ohne Streikrecht ist nichts Anderes als kollektives Betteln“ wie es das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 1980 zutreffend gesagt hat.“
Um ihren Forderungen den offensichtlich notwendigen Nachdruck zu verleihen, ruft die GDL-Mitglieder nun zum sechsten Mal
von Dienstag, den 12. März 2024, 2:00 Uhr, bis
Mittwoch, den 13. März 2024, 2:00 Uhr,
zu einem Streik auf. Der Streik im Güterverkehr wird bereits am Montag, den 11. März 2024, um 18:00 Uhr beginnen und wird bereits am Dienstag, den 12. März 2024, um 18:00 Uhr, enden.
Grundrechte sind nicht schlichtbar
Tarifverträge für die GDL-Mitglieder bei der DB InfraGO sind ein grundgesetzlicher Anspruch, der nicht geschlichtet werden kann. Auch hier wiederholt sich Geschichte, wie in den Jahren 2007/2008, 2014/2015 und zuletzt 2021/2022 – immer wieder hat der Staatskonzern es seinen Eisenbahnern verwehrt, einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ihrer Wahl abzuschließen. Es waren immer harte Auseinandersetzungen nötig, die nicht hätten sein müssen. Wie auch jetzt!
Die GDL ist sich, anders als der DB-Vorstand, ihrer Verantwortung für das Eisenbahnsystem bewusst. Aus diesem Grund wahrt sie auch die Verhältnismäßigkeit und kündigt die Arbeitskampfmaßnahme rechtzeitig vorher an.
Claus Weselsky: „Insofern sollte – aus Sicht der GDL – die Frage der Verantwortung auch auf Seiten des Arbeitgebers und des Eigentümers gestellt werden. Wenn Ökonomen bereits jetzt feststellen, wie am 7. März in der Berliner Zeitung, dass die Kosten des Streiks bereits die Kosten einiger Einigung übersteigen. Es ist immer noch der Steuerzahler, der die Kosten pro Streiktag in Höhe von 25 Millionen Euro trägt. Damit kommt man schnell zu dem Schluss, dass dieser Bahnvorstand die Bevölkerung doppelt belastet, weil einerseits immer wieder Streiks provoziert und unverantwortlich, fast unbeirrt, Steuergelder der Bürger verbrannt werden.“
Kosten die nicht sein müssen, wenn der Vorstand endlich ernstgemeinte Verhandlungen führen würde. Abzulehnen, was bereits im Eisenbahnmarkt bei 28 Eisenbahnverkehrsunternehmen für über 15.000 Eisenbahner Anwendung findet, ist demnach nicht zu entschuldigen!