Ostprignitz-Ruppin - Videowagen griff ein Neuruppin – Am heutigen Tage gegen 09.30 Uhr befuhr ein 23-jähriger Syrer die Bundesautobahn 24 zwischen der Raststätte Walsleben und der Anschlussstelle Neuruppin/Süd in Fahrtrichtung Berlin. Der Wagen fiel den Beamten des Videowagens wegen einer nicht unerheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung auf.
Die ermittelte Geschwindigkeit nach Abzug aller Toleranzen lag bei 166 km/h bei erlaubten 130 km/h. Bei der anschließenden Fahrzeug- und Personenkontrolle wies sich der Mann mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde Norderstedt und originalem Fahrzeugschein aus. Als Führerschein wurde ein internationaler syrischer Führerschein vorgelegt. Eine Überprüfung der Person ergab, dass er 2015 illegal nach Deutschland eingereist war und einen Asylantrag gestellt hatte, daraufhin erhielt er einen Aufenthaltstitel bis 2019. Seine originalen Papiere wären bei der Ausländerbehörde hinterlegt, zur Prüfung. Er habe lediglich seinen internationalen Führerschein bei sich, dieser wäre noch nie beanstandet worden. Nach eingehender Befragung wurde festgestellt, dass der Mann länger als sechs Monate im Bundesgebiet verweilt und seinen dauerhaften Aufenthalt hier begründet hat, somit wäre sein nationaler Syrischer Führerschein, der bei der Ausländerbehörde hinterlegt ist, ungültig. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Daraus folgte eine Anzeige wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Weiterhin wurde durch die Beamten im Verlaufe der Anhörung ermittelt, dass es sich bei dem Internationalen Führerscheindokument um eine Fälschung handeln müsse, da das Datum der Ausstellung in Syrien nach der illegalen Einreise nach Deutschland lag. Das Dokument wurde sichergestellt. Die Prüfung in der Dienststelle ergab, dass es sich um eine Totalfälschung des Führerscheines handelt.