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OHV - Reichsbürger mit Cannabis - Fürstenberg - Wer die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für sich nicht bindend anerkennt, kann als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes gelten. Vor diesem Hintergrund durchsuchten am heutigen Vormittag Beamte der Polizeidirektion Nord mit Unterstützung u.a. durch Beamte der Bereitschaftspolizei und eines Spezialeinsatzkommandos ein Grundstück im Ortsteil Tornow und waren dabei im Einsatzsinne erfolgreich.

Auf Antrag der zuständigen Waffenbehörde der Polizeidirektion Nord hatte das Verwaltungsgericht Potsdam erstmalig einen entsprechend Beschluss erlassen. Ziel waren das Auffinden der auf den 57-jährigen, der sogenannten Reichsbürgerszene zugehörigen Grundstücksbesitzer bisher eingetragenen erlaubnispflichtigen sowie erlaubnisfreien Schusswaffen und Munition, der Widerruf der Waffenbesitzkarten sowie das Aussprechen eines generellen Waffenbesitzverbotes. Um der Gefahr vorzubeugen, dass der Betroffene seine Waffen bzw. seine Waffenbesitzkarten nicht oder nur teilweise freiwillig herausgibt, diese unsachgemäß lagert oder sogar missbräuchlich anwendet, erfolgte die Durchsuchung im Rahmen eines geplanten Einsatzes heute Morgen ab 06.00 Uhr.

Im Wohnhaus wurden der Betroffene sowie eine 65-jährige Frau angetroffen und vorläufig festgenommen. Anschließend wurde dem Mann der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis übergeben. Im Wohnhaus des Betroffenen konnten drei versteckte Waffen (davon eine Schreckschusswaffe) aufgefunden werden. In der weiteren Folge übergab der Betroffene freiwillig sechs weitere Waffen, die er in einem Waffenschrank in der Wohnung einer 48-jährigen Bekannten in Zehdenick verwahrt hatte. Da diese über keine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügt, wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt. Des Weiteren wurden die auf den Betroffenen zugelassenen Waffenbesitzkarten und Jagdscheine sichergestellt.

Die Waffen und diverse aufgefundene Munition unterschiedlicher Kaliber wurden sichergestellt Als Zufallsfund wurden insgesamt 45 getrocknete Cannabispflanzen aufgefunden und sichergestellt. Auch hierzu wurde eine gesonderte Anzeige gefertigt. Eine Überprüfung der im Wohnhaus angetroffenen 65-Jährigen ergab, dass diese durch die Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wurde. Sie hatte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten wegen Volksverhetzung über 1.800 Euro nicht bezahlt und muss jetzt – da sie die Summe nicht aufbringen konnte- die nächsten 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Eingesetzt waren ca. 50 Beamte der Polizeidirektionen Nord, West und Süd, der Direktion Besondere Dienste und des Landeskriminalamtes. Die eingeleiteten neuen Strafverfahren werden durch die Kriminalpolizei der Direktion Nord gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin bearbeitet.