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Havelland-Mitte - In Nauen sollen die Einwohner der Stadt eine Möglichkeit mehr bekommen, ihre Stadt mitzugestalten. Das Bürgerbudget für die Kernstadt Nauen geht demnächst an den Start. Dabei haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, vorab ihre Vorschläge und Ideen bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Ein Bürgerhaushalt in Höhe von 50.000 Euro soll es dann ab 2019 möglich machen, diese Projekte umzusetzen. Dabei geht es um kleine Investitionen, um Werterhaltung oder auch um kulturelle Veranstaltungen. Nauen, 31.01.2018/ Im Dezember hatte dazu die Stadtverordnetenversammlung einstimmig eine Satzung beschlossen.

Dr. Marion Grigoleit, Nauens stellvertretende Bürgermeisterin und Kämmerin sagt: „Die Bürger der Kernstadt können mit dem Bürgerbudget Basisdemokratie erleben – angefangen von der Ideenfindung über die Realisierung bis hin zur Nutzung im Alltag.“ Im vergangenen Jahr wurde bereits das das Sozialraumbudget eingeführt, bei dem die Ortsbeiräte entschieden, welche Projekte aus dem Haushalt bestritten werden. Die Regelung gilt vorerst bis 2020. Das Verfahren funktioniert so: Einwohner der Kernstadt, die mindestens 16 Jahre alt sind, können jeweils bis zu drei Vorschläge an die Kämmerei einreichen. „Abgabetermin der Vorschläge ist immer der 31. März des Vorjahres. Termin für das Haushaltsjahr 2019 ist also der 31. März 2018“, erläutert die Vize-Bürgermeisterin. Nach einer Vorauswahl gebe es danach eine Bürgerabstimmung durch Coupons (Klebepunkte). „Etwa nach dem Verfahren, wie es kürzlich im Stadtbadcafé praktiziert wurde, als die Anwohner über eine Neugestaltung einer Grünfläche in der Gartenstraße abgestimmt haben“, sagt sie. „Ich bin übrigens sehr auf die verschiedenen Vorschläge gespannt, die im Rathaus abgegeben werden“, so die Erste Beigeordnete.

Die Vorschläge sind an die Stadt Nauen, Kämmerei, Rathausplatz 1 zu richten. Sie können schriftlich, mündlich zur Niederschrift in der Kämmerei oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden. Auf dem Vorschlag sind der vollständige Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und der konkrete Vorschlag mit einer kurzen Erläuterung anzugeben. Jede/r Vorschlagsberechtigte darf maximal drei Vorschläge einreichen. Die Vorschläge können ab sofort bis zum 31.03.2018 für das Haushaltsjahr 2019 eingereicht werden. Später eingehende Vorschläge werden dann dem Jahr 2020 zugeordnet. Alle weiteren Einzelheiten zum Verfahren können der Satzung entnommen werden. Sie wurde im Amtsblatt vom 18.12.2017 bekannt gemacht oder kann auf der Website nachgelesen werden.