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Gewerkschaft verhindert verkaufsoffenen Sonntag in Potsdam Die Läden in der Landeshauptstadt Potsdam müssen am Sonntag doch geschlossen bleiben. Die Gewerkschaft Verdi hat weniger als 24 Stunden vor der seit Dezember 2014 geplanten Sonntagsöffnung an diesem Sonntag ein Urteil gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Potsdam erwirkt, in der die Öffnung der Läden erlaubt worden ist. Insofern gibt es keine gültige Rechtsgrundlage, die das Öffnen der Läden an diesem Sonntag im Stadtgebiet erlaubt.

Die Landeshauptstadt nimmt das Urteil zur Kenntnis und hat die jeweiligen Verbände schriftlich informiert. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits Anfang Dezember 2014 die Verordnung zu Sonntagöffnungen im Jahr 2015 beschlossen. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach * 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Die Betreiber von Einzelhandelsbetrieben der Landeshauptstadt Potsdam haben daraufhin mit den Vorbereitungen für die erste Sonntagsöffnung am 29. März 2015 begonnen und dafür geworben. Anfang März hat die Gewerkschaft gegen die Verordnung geklagt, das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch dieser Woche einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Landeshauptstadt stattgegeben und die Verordnung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Dadurch gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für Sonntagsöffnungen in Potsdam. Eine Abwägung zu der Frage, ob diese Entscheidung so kurz vor dem anstehenden Termin am 29. März 2015 gerechtfertigt ist, hat das Gericht nicht vorgenommen. Daraufhin hat sich die Landeshauptstadt noch am Mittwoch an das Gericht gewandt, um mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der bereits erfolgten Werbung und Vorbereitung des verkaufsoffenen Sonntags den 29. März als verkaufsoffen zuzulassen. Am Freitag hat das Gericht entschieden, diesem Antrag nicht zu folgen und ist bei seiner Entscheidung vom Mittwoch geblieben. Erneut hat das Gericht die Bedenken der Landeshauptstadt Potsdam gegen die vorläufig verfügte und so kurzfristige Außervollzugsetzung nicht in seine Entscheidung einbezogen. Daher hat die Landeshauptstadt nach dem Richterspruch am Freitag eine Allgemeinverfügung zur Freigabe der Ladenöffnung am Sonntag gemäß *9 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes erlassen. Diese ist nun außer Kraft gesetzt worden. Das schreibt verdi - Verwaltungsgericht verbietet Sonntagsöffnungen am 29. März 2015 in Potsdam Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Entscheidung vom heutigen Tage die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs von ver.di gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Potsdam zum Öffnen der Geschäfte am Sonntag, dem 29. März 2015 wieder hergestellt. Damit kann von der Allgemeinverfügung am kommenden Sonntag kein Gebrauch gemacht werden. Eine Öffnung der Geschäfte am 29. März 2015 ist damit rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht bestätigt mit dem Beschluss zugleich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 26. März 2015. Mit dieser Entscheidung hatte das OVG eine Verordnung zur Öffnung von Geschäften an Sonntage, mit welcher auch eine Öffnung am 29. März 2015 gestattet wurde, außer Vollzug gesetzt. Entgegen den Beteuerungen der Stadt kommt das Aus für die Sonntagsöffnung keineswegs überraschend und kurzfristig. Das zuständige Sozialministerium hatte die Stadt wie in den vergangenen Jahren bereits zu Beginn des Jahres davon in Kenntnis gesetzt, dass die Verordnung, welche eine Öffnung an zehn Sonntagen gestattete, rechtswidrig ist. Gleichzeitig hatte das Ministerium die Stadt aufgefordert, die Verordnung zu ändern. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren kam die Stadt der Aufforderung in diesem Jahr jedoch nicht nach und widersetzte sich offen den Aufforderungen des Ministeriums. Aufgrund der Weigerung der Stadt, in diesem Jahr für rechtmäßige Verhältnisse zu sorgen, hat ver.di, wie zuvor angekündigt, bereits am 4. März 2015 einen Eilantrag beim OVG gestellt, welchem das Gericht der Stadt zur Stellungnahme umgehend weitergeleitet hat. Die Stadt war also seit Langem darüber informiert, dass die Sonntagsöffnung voraussichtlich gekippt würde. Warum die Stadt die Bürger und die Händler nicht rechtzeitig über diese Rechtslage unterrichtete und bewusst eine Eskalation herbeiführte, erklärte sie bisher nicht. Unverantwortlich handelte Oberbürgermeister Jann Jakobs auch, als er nach der Entscheidung des OVG nicht unverzüglich alle Beteiligten auf die geltende Rechtslage hinwies, sondern ohne eine rechtliche Grundlage den Beteiligten Hoffnung machte, die Öffnung doch noch genehmigen zu können. Die Verantwortung für die kurzfristige Absage des verkaufsoffenen Sonntags und die nachfolgenden Unsicherheiten liegt daher ausschließlich bei der Stadt, die dieses Ergebnis durch bewusst rechtswidriges Handeln gezielt in Kauf genommen hat. Alle diejenigen, die durch die kurzfristige Absage Nachteile erlitten haben, seien daher ausschließlich an die Stadtverwaltung Potsdam verwiesen.