„Für Rechtsextremismus und Antisemitismus ist in unserer Gesell-schaft kein Platz!“ Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute den rechtsextremistischen Verein „Combat 18 Deutschland“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verbo-ten und aufgelöst. Insgesamt 210 Polizeibeamte der Länder durchsuchen seit den frühen Morgenstunden die Wohnungen führender Vereinsmitglie-der in sechs Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen). Bislang wurden unter anderem Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Tonträger, waffen-rechtlich relevante Gegenstände, Kleidung, NS-Devotionalien und Propa-gandamittel beschlagnahmt. Die Durchsuchungsmaßnahmen dauern an.
Bundesinnenminister Seehofer: „Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz! Insbesondere durch die Produktion und den Vertrieb von rechtsextre-mistischer Musik sowie die Organisation von rechtsextremistischen Konzerten hat „Combat 18 Deutschland“ die menschenverachtende Gesinnung mit rechtsextremistischer und antisemitischer Hetze in unsere Gesellschaft hinein-getragen. Die Terrorserie des NSU, der abscheuliche Mord an Regierungspräsi-dent Dr. Walter Lübcke und nicht zuletzt der Terrorakt in Halle im letzten Jahr haben uns auf brutale Weise vor Augen geführt, dass Rechtsextremismus und Antisemitismus eine erhebliche Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft sind. Das Grundgesetz gibt uns mit dem Vereinsverbot ein scharfes Schwert in die Hand, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und unser Wertesystem wirksam zu schützen.“
Das Verbot gegen die Vereinigung stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1 Alterna-tive 1 und 2 des Vereinsgesetzes. Zwecke und Tätigkeiten von „Combat 18 Deutschland“ liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. „Combat 18 Deutschland“ ist eine neonazisti-sche, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung, die in ihrer Zweck-richtung eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf-weist. Der Verein steht in der Tradition der im Jahr 1992 als rechtsextremis-tische Saalschutztruppe gegründeten britischen Vereinigung „Combat 18“ und genießt innerhalb der rechtsextremistischen Szene ein hohes Ansehen. Mit seiner Strahlkraft hat der Verein unter Rechtsextremisten eine Vorbild-funktion inne und wird als Symbol des gewaltbereiten Rechtsextremismus verehrt.
„Combat 18 Deutschland“ tritt selten öffentlichkeitswirksam in Erschei-nung. Die neonazistische Ausrichtung der Gruppierung manifestiert sich insbesondere durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, die Organisation rechtsextremistischer Kon-zerte und den Verkauf von rechtsextremistischen Merchandise-Artikeln.
Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ wurden darüber hinaus wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, nachdem sie im September 2017 bei der Rückkehr von einem Schießtraining, das die Vereinigung in der Tschechischen Republik durchgeführt hatte, unerlaubt Munition nach Deutschland verbracht hatten. Das Verbot von „Combat 18 Deutschland“ ist das 18. Verbot einer rechtsext-remistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister. Zuletzt war im Februar 2016 der Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ verboten worden.
Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke und dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der Saale durch mutmaß-liche Rechtsextremisten hatte Bundesinnenminister Seehofer ein Sechs-Punkte-Programm zur verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt. Hierzu gehört neben dem Aus- und Umbau des Bundeskrimi-nalamts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch die intensive Nutzung des Instruments von Vereinsverboten.