Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 04.08.2021 Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe am 14./15.07.2021 im Ahrtal aufgenommen. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übernommen.
Am 14.07.2021 und in der Nacht zum 15.07.2021 kam es im Ahrtal zu einer Unwetterkatastrophe, die ihre Ursache in starken und langanhaltenden Regenfällen hatte. Hierdurch schwollen Zuflüsse der Ahr und diese selbst stark an. Es kam zu massiven Überschwemmungen. Durch die tragischen Ereignisse fanden - nach dem derzeitigen Stand - 141 Menschen den Tod, über 700 Menschen wurden verletzt.
Die Staatsanwaltschaft hat aus den ihr zugänglichen Quellen versucht, die Ereignisse am 14./15.07.2021 vorläufig nachzuvollziehen. Auch wenn dies naturgemäß nicht vollständig möglich war, haben sich hieraus zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass am 14.07.2021 spätestens ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von Bewohnern des Ahrtals, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Flutwelle betroffen waren, geboten gewesen wären.
Dies - so der Anfangsverdacht - dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein. Der Anfangsverdacht erstreckt sich weiterhin darauf, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen (mit)ursächlich geworden ist. Eine Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft geführten Todesermittlungsverfahren hat insoweit ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend ahrabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet haben.
In der rechtlichen Gesamtschau hat die Staatsanwaltschaft daher den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung ggf. im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - bejaht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich derzeit gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, weil dieser nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Das Verfahren richtet sich gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte.
Im Rahmen des Verfahrens sind heute bereits Unterlagen und Daten des Krisenstabes des Landkreises Ahrweiler sowie die persönlichen Kommunikationsmittel beider Beschuldigter sichergestellt worden, die auszuwerten sein werden.
Die Staatsanwaltschaft weist eindrücklich darauf hin, dass derzeit lediglich ein Anfangsverdacht besteht, der naturgemäß auf einer mit Unsicherheiten und Lücken behafteten Erkenntnislage beruht. Gerade deshalb und wegen der Dramatik der Ereignisse und der schrecklichen Folgen, die diese gehabt haben, betont die Staatsanwaltschaft die hinsichtlich der Beschuldigten bestehende Unschuldsvermutung in besonderer Weise.
Die zu führenden Ermittlungen werden vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass mit schnellen Ergebnissen nicht zu rechnen ist.
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Js 44662/21