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Wie vom Bundesgesundheitsminister angekündigt, tritt morgen die neue Testverordnung in Kraft. Wichtig sind folgende Änderungen:

  1. Die kostenlosen Bürgertests werden ab morgen wieder eingeführt. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat dann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus  mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test).)
  2. Vorhandene Teststellen können ihre Arbeit fortsetzen.

3.       Zusätzlich können weitere Testzentren von den Ländern beauftragt werden.

Seit dem gemeinsamen Beschluss aller Ministerpräsidenten (10. August), die kostenlosen Bürgertests abzuschaffen, haben knapp 6 Millionen Menschen in Deutschland eine erste Impfung bekommen.