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Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung als Chancen im demografischen Wandel. Deutschland droht eine anhaltende Personalnot, die auch die Kommunen hart treffen wird. Bis zum Jahr 2035 wird Deutschland durch den demografischen Wandel rund 7 Millionen Arbeitskräfte und damit ein Siebtel des Arbeitsmarktes verlieren. In den nächsten zehn Jahren scheiden mehr als 500.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen aus, das entspricht etwa 30 Prozent des gesamten Personals. „Viele Menschen erwarten, dass Städte und Gemeinden immer mehr Leistungen für die Menschen erbringen sollen. Gleichzeitig haben wir aber immer weniger Personal. Wir müssen daher dringend gegensteuern und gleichzeitig die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen“, forderten der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Erster Bürgermeister Dr. Uwe Brandl, und Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

Für die Kommunen, aber auch Deutschland insgesamt, sei es höchste Zeit, sich dieser Herausforderung ernsthaft anzunehmen. „Erfolgreiche Politik beginnt mit der schonungslosen Betrachtung der Wirklichkeit. Wir müssen jetzt gegensteuern, mit einem attraktiven öffentlichen Dienst, einer Erhöhung der Erwerbsquote, konsequenter Qualifizierung von Erwerbslosen und der Zuwanderung von Fachkräften. Auch eine längere Arbeitszeit und eine größere Vielfalt bei Arbeitszeitmodellen können einen Beitrag leisten“, so Brandl und Landsberg. 

Es sei aber auch klar, dass diese Anstrengungen das Problem etwas entschärfen, aber nicht vollständig lösen können. „Manche Regelungen und Leistungen sowie Rechtsansprüche gehören auf den Prüfstand. Das gilt zum Beispiel für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Er wird flächendeckend nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt umgesetzt werden können.

Die über 100.000 erforderlichen Erzieherinnen und Erzieher gibt es nicht und sie können auch nicht kurzfristig eingestellt werden. Das Ziel ist richtig und die Kommunen werden das auch weiter vorantreiben. Klar ist aber auch, dass wir das Problem nicht im Gerichtssaal lösen werden“, machten Brandl und Landsberg deutlich. Eine bisher noch zu wenig genutzte Chance für eine effektivere Verwaltung liege in der Digitalisierung. Häufig vorkommende Verwaltungsvorgänge, wie etwa An- und Abmeldungen von Personen, Anwohnerparkausweise, Sondernutzungsgenehmigungen (zum Beispiel bei Baustellen) könnten weitgehend komplett digital abgebildet werden, wenn die entsprechenden Lösungen dafür vorhanden wären. „Die Menschen erwarten von den Verwaltungen einen ähnlichen Service, wie sie ihn von privaten Bestellungen im Netz kennen: Heute bestellt, morgen geliefert. Das müssen auch die Verwaltungen in der Zukunft leisten“, so Brandl und Landsberg.

Um dieses Ziel zu erreichen, brauche es deutlich mehr Tempo bei der Digitalisierung. „Wir brauchen wirklich durchgehend digitale Prozesse, nur damit schaffen wir auch Entlastung in den Verwaltungen“, forderten Brandl und Landsberg. „Wir brauchen eine funktionierende digitale Identität, digitaltaugliche Register sowie klare und verbindliche Schnittstellen und Standards. Das setzt allerdings voraus, dass wir von Bund und Ländern mehr Hilfe für die Kommunen für den digitalen Umbau bekommen.“ 

Von entscheidender Bedeutung sei es, die Automatisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz in den Verwaltungen auf den Weg zu bringen. „Damit können viele Vorgänge, auch durchaus komplizierte wie etwa Baubescheide oder andere Bewilligungen, schnell und effektiv umgesetzt werden. Das hilft den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und entlastet die Verwaltungen“, so Brandl und Landsberg. 

„Das Prinzip muss lauten: Deutschland modernisieren, digitalisieren und sozial gestalten. Nur dann werden wir zukunftssicher aufgestellt sein.“ Dazu gehöre unverzichtbar ein konsequenter Bürokratieabbau. Die Kommunen könnten nicht immer mehr Leistungen erbringen und zusätzlich von Bund und Ländern formulierten Bürokratieanforderungen gerecht werden. „Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Vorschriften. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen viel genauer auf die Vollzugserfordernisse der Gesetze achten. Die Tendenz, am besten so zu formulieren, dass jeder Einzelfall möglichst gerecht abgebildet wird, ist Treiber von Regelungsdickichten, die oftmals kaum umsetzbar sind“, so Brandl und Landsberg abschließend.