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Das Bundesverkehrsministerium treibt die Ausrüstung der Züge mit digitaler Technik weiter voran. Nachdem im April 2026 die ERTMS-Koordinierungsstelle als Anlaufpunkt für den gesamten Bahnsektor zum Thema Digitalisierung der Schiene eingerichtet wurde, ist nun ein weiterer Meilenstein gelegt: Die Förderrichtlinie zur ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen wurde heute veröffentlicht. Diese unterstützt maßgeblich den Prozess der bundesweiten Fahrzeugausrüstung. Hierzu stellt der Bund rund 1,7 Milliarden Euro bis 2030 zur Verfügung. Darüber hinaus fördert der Bund die Ausrüstung der Fahrzeuge im Digitalen Knoten Stuttgart (DKS) mit rund 482 Millionen Euro.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Mit unserer Förderrichtlinie machen wir die Züge fit für eine digitalisierte Schieneninfrastruktur. Die neue digitale Technik sowohl in den Zügen als auch in der Infrastruktur ermöglicht eine Echtzeit-Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Leistellen. Für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer bringt das einen erheblichen Mehrwert: Die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit werden dadurch deutlich verbessert.“

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gegenüber der EU dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Schienenfahrzeuge weiterhin auf dem europäischen Schienennetz uneingeschränkt verkehren können, wenn die Infrastruktur zukünftig mit dem European Train Control System (ETCS) als Teil des European Rail Traffic Management System (ERTMS) ausgestattet wird. Dafür müssen die Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet werden. Die Förderrichtlinie sieht dabei Fördersätze von bis zu 60 Prozent bei Serienausrüstungen und bis zu 90 Prozent bei erstmals ausgerüsteten Fahrzeugtyp-Varianten im Rahmen einer First-of-Class-Ausrüstung (FoC) vor. Damit unterstützt der Bund die Fahrzeughalter bei diesem wichtigen Zukunftsprojekt für Europa und Deutschland.

Damit die Ausrüstung der Fahrzeuge passgenau mit den in Zukunft ausgerüsteten Strecken ist und der Aufwand für die FoC-Verfahren minimiert werden kann, wird das Fördervorhaben durch die ERTMS-Koordinierungsstelle begleitet.

Förderanträge können zeitnah an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gerichtet werden, diese nimmt dabei die Aufgabe der Bewilligungsbehörde wahr.

Am 30.07.2026 wird das BMV in einer Informationsveranstaltung für den Sektor die Förderrichtlinie vorstellen und alle Fragen rund um die Antragstellung, die förderfähigen Sachverhalte und die technische Ausgestaltung beantworten. Interessierte können sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  anmelden und ihre Fragen vorab vorlegen.

Die Förderrichtlinie finden Sie unter diesem Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?6