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Norhein-Westfalen ++ Schwerer Unfall auf BAB 4 im Rhein-Erft-Kreis mit besonders dramatischen Ausgang ++ Köln (ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung vom 6. Februar, Ziffer 1 Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Die beiden Personen, die bei einem Verkehrsunfall auf der BAB 4 verstorben sind, wurden mittlerweile identifiziert. Hierbei handelt es sich um die Fahrerin des VW Golf (48) sowie um ihre 13-jährige Tochter, die sich im Fond des Fahrzeugs befand. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Unfallursache noch nicht abschließend geklärt. Zeugen des Verkehrsunfalls und Menschen die vor Ort erste Hilfe geleistet haben werden gebeten, sich mit der Polizei Köln in Verbindung zu setzen. Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat 2 unter der Rufnummer 0221/229-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.de entgegen.

Erstmeldung - Köln (ots) - Zwei noch unbekannte Todesopfer, zwei schwerverletzte Fahrzeugführer, geschockte Zeugen und zwei total zerstörte Pkw sind die Bilanz eines dramatischen Verkehrsunfalls auf der Bundesautobahn 4 am Samstagabend (6. Februar). Auf der Richtungsfahrbahn Aachen war es gegen 18 Uhr zwischen Elsdorf und Merzenich zu dem folgenschweren Crash gekommen. Unmittelbar zuvor war eine Golf-Fahrerin (48) aus noch ungeklärter Ursache nach links abgekommen und mit der Betonschrammwand kollidiert. Laut Zeugenangaben drehte sich das Auto, bevor es zum Stehen kam. Der Fahrer (40) eines nachfolgenden Porsche 911 mit niederländischer Zulassung versuchte vergeblich, dem Golf auszuweichen. Der Sportwagen rammte den VW, der anschließend in Flammen aufging. Ein eingesetzter Notarzt ließ die beiden Schwerverletzten in Rettungswagen in Kliniken fahren. In dem ausgebrannten Golf-Wrack fanden Rettungskräfte die Leichen von zwei weiteren, noch nicht identifizierten Insassen. Die Richtungsfahrbahn Aachen ist derzeit ab dem Kreuz Kerpen voll gesperrt. Seitens der Polizei Köln ist unter anderem das Verkehrsunfallaufnahmeteam im Einsatz. Mit einer Aufhebung der Sperrmaßnahmen wird nicht vor 23 Uhr gerechnet.

PM-Polizeipräsidium Köln