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Niedersachsen - Tragischer, spielerischer Leichtsinn im Landkreises Hameln-Pyrmont - Kind stirbt nach Kontakt mit Bahnoberleitung - Hameln (ots) - Am Freitagnachmittag (07.09.2018) kam es im Bereich der Bahngleise an der Hamelner Prinzenstraße zu einem tödlichen Unfall, nachdem ein 10-jähriger Junge beim Spielen an die Oberleitung gefasst hatte.

Gegen 16.40 Uhr rief eine Zeugin über Notruf die Rettungsleitstelle, nachdem zwei Kinder ihr zugerufen hatten, dass ihr Freund verunglückt sei. Die 48-Jährige hatte zuvor einen lauten Knall gehört und hatte sich daraufhin in ihrer Wohnung an ein Fenster begeben, von wo aus sie die Kesselwagen und die beiden Kinder auf den Gleisen hatte sehen können. Der Rettungsdienst der Feuerwehr Hameln, welcher kurze Zeit später am Unglücksort eintraf, konnte nur noch den Tod des 10-jährigen Jungen feststellen.

Über den Notfallmanager der Deutschen Bahn wurde zeitgleich mit der Alarmierung des Rettungsdienstes die Notabschaltung der Oberleitungen veranlasst. Da zunächst nicht klar war, in welchem Bereich sich der Unfall zugetragen hatte, wurde der Strom für den gesamten Bahnhofsbereich abgeschaltet. In der Zeit von 16.44 Uhr bis 17.07 Uhr lag der Bahnverkehr daher lahm. Nachdem klar war, dass sich der tödliche Unfall auf einem Kesselwagenabstellgleis im Bereich der Prinzenstraße ereignet hatte, wurde der Bahnverkehr wieder freigegeben. Die beiden Kinder, zwei Jungs, welche augenscheinlich zuvor mit dem verunfallten Jungen gespielt hatten, konnten nicht zum Unfallhergang befragt werden.

Die 48-jährige Mitteilerin gab jedoch gegenüber den Polizeibeamten an, dass eines der Kinder ihr gesagt habe, dass der 10-jährige Hamelner auf einem Kesselwagen gespielt habe. Er sei gestolpert und habe sich an der Oberleitung festgehalten. Dabei habe er einen Stromschlag bekommen und sei vom Kesselwagen gestürzt. Anhand der Verletzungen des verstorbenen Kindes wird davon ausgegangen, dass sich der Unfall so zugetragen hat, wie von der Frau berichtet wurde. Während der Unfallaufnahme erschienen die Eltern des verunglückten Jungen, sowie weitere Familienangehörige am Unfallort.

Auf Wunsch des Vaters wurde dieser zum Leichnam seines Sohnes gelassen. Eine Angehörige brach am Unglücksort zusammen, nachdem sie vom Tod des Jungen erfuhr. Sie musste vor Ort medizinisch versorgt werden.