Schadenexpertin bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf. Bei gestohlenem, zerstörtem oder beschädigtem Inventar zahlt die Hausratversicherung den Wert, der notwendig ist, um den jeweiligen Gegenstand durch eine neuwertige, gleichwertige Sache zu ersetzen. In der Versicherungssprache spricht man vom Wiederbeschaffungswert zum Neupreis. Ein Beispiel: Ein Einbrecher hat einen Schrank so stark demoliert, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Die Hausratversicherung kommt in diesem Fall für den aktuellen Neuwert eines vergleichbaren Schrankmodells auf – egal, ob die Preise hierfür seit dem ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt gefallen oder gestiegen sind. Viele Versicherungen übernehmen darüber hinaus auch die Kosten für Verpackung, Transport und Montage des neuen Möbelstücks. Sind hingegen technische Geräte wie Laptop, Smartphone, Küchenmaschine oder Stereoanlage kaputt, bekommt der Versicherte den Wert für ein Gerät ersetzt, das nach dem heutigen Stand der Technik mit dem beschädigten vergleichbar ist. Wenn beispielsweise der alte Röhrenfernseher beschädigt ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für einen einfachen Flachbildfernseher mit vergleichbaren Maßen. Dinge, die älter als hundert Jahre alt sind, zählen zu Antiquitäten, die wiederum als Wertsachen gelten.
Für Wertsachen existieren bestimmte Entschädigungsgrenzen, die in der Regel bei 20 Prozent der Deckungssumme liegen. Antike Möbel sind hiervon allerdings ausgenommen, sie werden wie das übliche Mobiliar behandelt. Tipp: Versicherte sollten ihre Police in regelmäßigen Abständen prüfen, um eine Unterversicherung zu vermeiden – nur so erhalten sie im Schadensfall tatsächlich den Neuwert.