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Per Gesetz bestehen für Unternehmen zahlreiche unterschiedliche Auflagen, welche dazu dienen, zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter stets einen umfassenden Schutz erfahren. Eine wichtige Basis stellt in diesem Zusammenhang etwa der Brandschutz dar.

Die aktuellen Vorschriften müssen in Deutschland von sämtlichen Betrieben eingehalten werden, damit eine garantierte Sicherheit für die Mitarbeiter zu jeder Zeit besteht. Die Sicherheit im Unternehmen hängt daneben allerdings selbstverständlich auch von jedem einzelnen Angestellten selbst ab. Beispielsweise muss der Arbeitgeber korrekt aufgebaute Flucht- und Rettungspläne zur Verfügung stellen.

Der folgende Artikel erklärt, welche Pflichten Arbeitgeber generell erfüllen müssen und welche Faktoren im Bereich des Brandschutzes von besonders großer Bedeutung sind.

Verpflichtung für Unternehmen – Professioneller Brandschutz

In der Bundesrepublik dürfen Unternehmen die Bereiche der Brandbekämpfung sowie der Prävention von Bränden nicht vernachlässigen. Gegenüber ihren Mitarbeitern obliegt den Betrieben eine Fürsorgepflicht. Diese begründet sich hinsichtlich des Brandschutzes in dem Paragrafen 618 des BGB, also des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Dieser Paragraf gehört damit zu den geltenden Rechtnormen, die verbindliche Vorgaben darstellen. Im Arbeitsvertrag sind diese unter den sogenannten Nebenpflichten zu finden. Sie besagen, dass die Belegschaft durch ihren Arbeitgeber stets vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden muss.

Doch auch die Normenwerke der Berufsgenossenschaften sowie die Arbeitsstättenverordnung liefert weiterführende gesetzliche Grundlagen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Vereinbarungen, welche für die Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang einen Nachteil bedeuten würde, sind grundsätzlich durch das deutsche Arbeitsrecht nicht zugelassen. Dies lässt sich wiederum dem Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt dem Paragrafen 619, entnehmen.

Die Anforderungen, die durch den Brandschutz in Unternehmen erfüllt werden müssen, werden durch diese Regelungen ergänzt. Sie ergeben sich dabei aus dem Baurecht der verschiedenen deutschen Bundesländer.

Abwehrender und vorbeugender Brandschutz – So unterscheiden sie sich

Bei dem Thema Brandschutz wird eine generelle Unterscheidung zwischen den abwehrenden und den vorbeugenden Maßnahmen vorgenommen.

Sämtliche Maßnahmen, die ergriffen werden, um zu verhindern, dass ein Brand in einem Unternehmen entsteht, fallen unter die Kategorie des vorbeugenden Brandschutzes. Dieser fokussiert sich somit auf vielfältige Präventionsmaßnahmen, deren Durchführung in der Pflicht des Arbeitgebers liegt.

Dagegen steht im Mittelpunkt des abwehrenden Brandschutzes, ein bereits entstandenes Feuer möglichst schnell und effektiv einzudämmen. Die Verantwortung dafür liegt somit hauptsächlich bei der Feuerwehr. Relevant wird der abwehrende Brandschutz daher im Grunde erst, wenn die Maßnahmen des präventiven Brandschutzes nicht umfassend genug ausgefallen sind.

Die Maßnahmen aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes können sowohl organisatorisch als auch anlagentechnisch und baulich realisiert werden. Dabei umfasst der bauliche Brandschutz etwa sämtliche Maßnahmen, die sich auf die Bauart und die Materialien des Gebäudes beziehen.

Unter die Kategorie des anlagentechnischen Brandschutzes fällt etwa der Einbau von Feuerlöschanlagen, Brandschutzklappen und Brandschutztüren. Zusammengefasst sind so alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um einen Brand zu verhüten. Es ist in diesem Zusammenhang nötig, dass die Unternehmen spezialisierte Brandschutzmontagedienstleister mit dem Einbau derartiger Vorrichtungen beauftragen.

Der organisatorische Brandschutz darf in Unternehmen in Deutschland allerdings ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Dieser vereint Maßnahmen, welche die Vermeidung von Bränden unterstützen. Dazu gehören unter anderem auch Verhaltensregeln für den Ernstfall, sowie Hinweise, wie die Brandbekämpfung möglichst optimal ablaufen kann.