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Kurz und Knapp

- Eine Hörgeräteversicherung schützt zuverlässig vor hohen Kosten bei Reparatur, Verlust oder Diebstahl und ergänzt die begrenzten Leistungen der Krankenkassen sinnvoll.
- Sie greift bei vielen Schadensursachen, die von der Hausratversicherung nicht abgedeckt werden.
- Besonders bei hochwertigen Geräten mit hohem Eigenanteil lohnt sich der Abschluss – individuell wählbare Tarife sorgen für bedarfsgerechten Schutz.



Darum lohnt sich eine Versicherung für Hörgeräte

Hörgeräte sind eine wertvolle Investition – nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern vor allem in Ihre Lebensqualität. Doch was passiert, wenn das sensible Gerät beschädigt wird oder verloren geht? Genau hier kommt die Hörgeräteversicherung ins Spiel.

Schutz vor hohen Reparaturkosten

Die Reparatur eines modernen Hörgeräts kann schnell ins Geld gehen. Ob Defekte durch Sturz, Wasser oder technische Störungen – die Hörgeräteversicherung übernimmt in vielen Fällen einen Großteil oder sogar die vollständigen Kosten. So bleibt Ihnen eine unerwartet hohe finanzielle Belastung erspart.

Leistungen je nach Tarif

Die genaue Leistung hängt vom gewählten Versicherungstarif ab. Neben der Reparaturkostenübernahme können auch weitere Leistungen enthalten sein – zum Beispiel der Ersatz bei Verlust oder Diebstahl. Auch eine Beteiligung an den Kosten für ein neues Hörgerät ist möglich.

Sinnvoll bei höherwertigen Geräten

Besonders empfehlenswert ist die Versicherung, wenn Ihr Hörgerät teurer ist als der von der Krankenkasse übernommene Festbetrag. Denn: Moderne Modelle mit neuester Technik oder besonders unauffälligem Design übersteigen diesen häufig deutlich. Die Folge sind hohe Zuzahlungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Entlastung bei der Neuanschaffung

Eine weitere Entlastung bietet die Versicherung bei der regelmäßigen Neuanschaffung. Wie bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es auch hier – je nach Tarif – alle sechs Jahre Zuschüsse für ein neues Hörgerät. So bleiben Sie technisch auf dem neuesten Stand, ohne die volle Kostenlast tragen zu müssen.

Was ist in der Hörgeräteversicherung alles versichert?

Mit einer Hörgeräteversicherung sind Sie auf der sicheren Seite – und das in vielen Situationen. Denn nicht nur Reparaturen werden übernommen, sondern auch der Ersatz im Schadensfall ist mit abgedeckt.

Die Versicherung greift bei plötzlich eintretenden und unvorhersehbaren Schäden. Dazu zählen unter anderem:

- Beschädigung
- Zerstörung
- Bruch
- Abhandenkommen
- Unsachgemäße Handhabung
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Diebstahl

Egal ob Sie Ihr Hörgerät versehentlich fallen lassen, es beschädigt wird oder abhandenkommt – Sie sind finanziell abgesichert.

Ist eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll, übernimmt die Versicherung die Kosten bis zum aktuellen Zeitwert des Geräts. Sollte sich eine Reparatur nicht mehr lohnen, erhalten Sie ein Ersatzgerät in vergleichbarer Art und Qualität. Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Anbieter variieren. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich, um genau zu wissen, welche Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind.

Diese Leistungen sind nicht in der Hörgeräteversicherung enthalten

Auch wenn die Hörgeräteversicherung viele Risiken abdeckt, gibt es bestimmte Schadensfälle, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. Dazu zählen beispielsweise Schäden, die durch normale Abnutzung oder Verschleiß entstehen. Auch wenn Schweiß oder Ohrenschmalz das Gerät beeinträchtigen, übernimmt die Versicherung keine Kosten. Ebenso sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden vom Schutz ausgeschlossen.

Besteht bereits eine andere Versicherung, die denselben Schaden abdeckt, kann es zu Einschränkungen bei der Leistung kommen. Zudem erfolgt die Erstattung im Schadenfall nicht zum Neuwert, sondern nach dem Zeitwert. Dabei wird berücksichtigt, wie alt das Gerät ist, wie intensiv es genutzt wurde und wie stark es bereits abgenutzt ist. Für detaillierte Informationen zu allen Ausschlüssen und Einschränkungen empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. So wissen Sie genau, welche Leistungen in Ihrem gewählten Tarif enthalten sind – und welche nicht.

FAQ

Ist eine Hörgeräteversicherung wirklich sinnvoll?

Wie bei jeder Sachversicherung lohnt sich eine Hörgeräteversicherung vor allem dann, wenn tatsächlich ein Schaden eintritt. In einem Zeitraum von sechs Jahren können Reparaturen hohe Kosten verursachen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt hiervon nur einen Teil im Rahmen einer Reparaturkostenpauschale. Eine Hörgeräteversicherung kostet im Vergleich dazu rund 60 Euro pro Jahr und Gerät. Das Risiko kann sich also schnell auszahlen.

Sind neue Hörgeräte gegen Verlust versicherbar?

Ja, viele Hörgeräteversicherungen decken auch den Verlust oder Diebstahl ab und erstatten in solchen Fällen den Eigenanteil. Gerade in der Anfangszeit, wenn die Handhabung noch ungewohnt ist, ist das Verlustrisiko höher. Da Kulanz selten gewährt wird, ist eine Versicherung eine sinnvolle Absicherung für diese Situationen.

Fällt bei Hörgeräteversicherungen eine Selbstbeteiligung an?

Das hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Einige Versicherer übernehmen Reparaturkosten vollständig, ohne Selbstbeteiligung. Andere verlangen bei Reparaturen pauschal 30 Euro und bei Verlust oder Totalschaden 40 Prozent Selbstbeteiligung. Oft erfolgt die Erstattung auf Basis des Zeitwerts, der sich aus dem ursprünglichen Bruttokaufpreis und einer jährlichen Wertminderung von etwa 10 bis 20 Prozent berechnet.

Hausratversicherung vs. Hörgeräteversicherung – wo liegen die Unterschiede?

Auf den ersten Blick mag es so wirken, als könne eine Hausratversicherung auch Schäden an Hörgeräten abdecken. Doch der Schutz ist sehr begrenzt. Die Hausratversicherung greift nur bei bestimmten Schadenursachen wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Diebstahl. Die häufigsten Schadensfälle bei Hörgeräten – wie Bruch, unsachgemäße Handhabung oder Verlust – sind in der Regel nicht mitversichert. Genau hier setzt die Hörgeräteversicherung an. Sie bietet speziell zugeschnittenen Schutz für Ihr Hörgerät – unabhängig davon, ob der Schaden zu Hause oder unterwegs passiert.

Ist die Hörgeräteversicherung von der Steuer absetzbar?

In der Regel nein. Die Hörgeräteversicherung zählt zu den Sachversicherungen und kann daher nicht steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme kann allerdings dann bestehen, wenn das Hörgerät nachweislich zur Berufsausübung erforderlich ist. In solchen Fällen empfiehlt sich eine individuelle Rücksprache mit Ihrer steuerlichen Beratung.

Wie funktioniert der Abschluss einer Hörgeräteversicherung?

Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, steht dem Abschluss Ihrer Hörgeräteversicherung nichts mehr im Weg. Den Beitrag können Sie ganz bequem selbst ermitteln – entweder über ein digitales Formular oder im persönlichen Gespräch vor Ort bei der Versicherung. Für die Berechnung des Beitrags benötigen Sie einige Angaben: etwa Ihr Alter, die Anzahl der Hörgeräte sowie deren Preis – und zwar ohne die Zuschüsse der Krankenkasse. Anhand dieser Informationen ermittelt die Versicherung den individuellen Beitragssatz. Danach können Sie den Vertrag direkt abschließen – schnell und unkompliziert.

Doch aufgepasst: Beim Thema Versicherung gilt wie so oft – die Details machen den Unterschied. Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig und achten Sie darauf, was Ihnen persönlich wichtig ist. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, prüfen Sie die Leistungen genau und lassen Sie sich im Zweifel professionell beraten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Hörgeräte optimal abgesichert sind.