Eilrechtsschutzantrag gegen Verbot des Alkoholkonsums im gesamten öffentlichen Raum des Landes Brandenburg erfolgreich - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren § 4 Abs. 5 der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach dieser Regelung ist der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ganztägig landesweit untersagt. Zur Begründung hat der 11. Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtige, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten.
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Beschluss vom 15. Dezember 2020 2 - BvC 46/19 - Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Deutschen Bundestages, mit dem ein Einspruch gegen die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 zurückgewiesen wurde, als unzulässig verworfen.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Coronavirus-Mutationen gilt nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg ab Samstag (23.01.2021): Wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber Mund-Nase-Bedeckungen in der Form der Alltagsmasken müssen nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften mindestens medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) getragen werden. Das gilt für Fahrgäste sowie für Kundinnen und Kunden. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung von medizinischen Masken oder Atemschutzmasken ohne Ausatemventil angeraten.
Laut aktuellem Bund-Länder-Beschluss sind Alltagsmasken deutschlandweit im Nahverkehr und beim Einkaufen nicht mehr zugelassen. Hier sind künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 Pflicht. Bayern erlaubt bereits seit Montag in den Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließlich FFP2-Masken. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV, erklärt den Unterschied zu Alltagsmasken und worauf Verbraucher beim Tragen von FFP2-Masken besonders achten sollten. Er hat außerdem Tipps für deren Wiederverwendung.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Brandenburgers zurückgewiesen, mit dem dieser die 4. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung insoweit vorläufig außer Vollzug setzen lassen wollte, als bestimmte Freizeitaktivitäten über einen Umkreis von 15 Kilometern über seinen Heimatlandkreis hinaus untersagt sind.
Egal wie viel Mühe und Liebe in die Wahl des Weihnachtsgeschenks gesteckt wurde: Es passt einfach nicht immer. Mal weiß der Beschenkte nichts mit dem Präsent anzufangen, mal ist es die falsche Größe oder das Geschenk liegt zweimal unterm Baum. Nach den Weihnachtsfeiertagen werden daher viele Käufe zurückgegeben. Unter welchen Voraussetzungen eine Rückgabe möglich ist, wie sich der aktuelle coronabedingte Lockdown auf die Fristen auswirkt und welche Regelungen es für Onlinebestellungen gibt, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung.