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Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Antrag der Gemeinde Gosen-Neu Zittau auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die zeitweise Vollsperrung von Gemeindestraßen zur Durchführung der Sportgroßveranstaltung „Ironman 70.3 Erkner“ abgelehnt.

Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, die Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast habe kein „Veto-Recht“ gegen die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis durch den Landkreis Oder-Spree. Einer Zustimmung der Gemeinde habe es also nicht bedurft. Die Gemeinde habe es zudem versäumt, im Anhörungsverfahren vor Erlass der Erlaubnis zu berücksichtigende Auflagen zu fordern. Im gerichtlichen Verfahren hat sie geltend gemacht, der Anliegerverkehr durch Anwohner müsse während der Veranstaltung gewährleistet sein.

Der unterlegenen Gemeinde steht gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Hierüber hätte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden.

Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 5. September 2023 (VG 6 L 273/23).