Beamtenbesoldung Berlin Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. 

Der Entscheidung liegen mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu einzelnen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017 zugrunde. Die Prüfung wurde durch den Senat auf alle Besoldungsordnungen A und auf den gesamten Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2020 erweitert. 

Wer in Brandenburg eine Wohnung mietet, steht oft vor vielen Fragen: Welche Nebenkosten sind zulässig? Wie setzt sich die jährliche Abrechnung zusammen? Und wo liegen die wichtigsten Rechte und Pflichten von Mietern? Gerade in Regionen mit wechselnden Mietpreisen und unterschiedlich verwalteten Wohnobjekten ist ein guter Überblick entscheidend. Auch im digitalen Bereich suchen viele Verbraucher unabhängige Informationsquellen – etwa die Paysafe-Casinos auf 1337games.org, die zeigen, wie wichtig transparente Bewertungen und klare Konditionen heutzutage sind. Ähnlich verhält es sich im Mietrecht: Nur wer gut informiert ist, trifft sichere Entscheidungen.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist damit eines der wichtigsten Rechtsgebiete im beruflichen Alltag. Ob es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, den Anspruch auf Erholungsurlaub oder arbeitsrechtliche Sanktionen geht – viele Beschäftigte und Unternehmen sind unsicher, welche Regelungen tatsächlich gelten.

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der sich ein Verbraucherverband gegen die Übermittlung sogenannter Positivdaten an die SCHUFA gewandt hat. 

Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor.