Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-563/22 | Zamestnik-predsedatel na Darzhavna agentsia za bezhantsite (Flüchtlingsstatus – Staatenloser palästinensischer Herkunft)

Der Schutz oder Beistand des UNRWA ist dem Antragsteller insbesondere dann als nicht länger gewährt anzusehen, wenn diese Organisation aus irgendeinem Grund keinem Staatsangehörigen palästinensischer Herkunft, der sich in dem Operationsgebiet des Einsatzgebiets dieser Organisation aufhält, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit mehr gewährleisten kann.

Urteil vom 12. Juni 2024 - IV ZR 437/22 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass von einem Versicherer in seinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwendete Klauseln über die Überschussbeteiligung in Zusammenhang mit sog. Telematiktarifen unwirksam sind.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Beschluss vom 6. Juni 2024 (Aktenzeichen: VG 2 L 78/24) den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin abgelehnt, deren Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wegen einer verschwiegenen Moderatorentätigkeit für ein vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuftes Medienunternehmen („COMPACT“) zurückgenommen wurde.

Urteil vom 12. Juni 2024 - IV ZR 341/22 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in seinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendeten Klauseln über das Schiedsgutachterverfahren nach Ablehnung des Rechtsschutzes wirksam sind.

Urteil vom 5. Juni 2024 – VIII ZR 150/23 - Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) - als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht.